@Heidiheida und magdalena
Wer kann Pate/Patin - Götti/Gotte werden?
Zur Taufe gehören Pate und Patin als Taufzeugen. Pate/Patin kann werden, wer einer christlichen Konfession angehört und religiös mündig, d.h. gefirmt bzw. konfirmiert ist. Es braucht mindestens zwei Taufzeugen bzw. Taufzeuginnen; eine/r davon muss derjenigen Kirche angehören, welche die Taufe vollzieht.
Taufzeugen und Taufpaten
Zur Taufe gehören Pate und Patin als Taufzeugen. Die Paten werden
von den Eltern ausgewählt und erklären sich bereit, den Täufling auf
seinem Lebens- und Glaubensweg zu begleiten. Ihre Aufgabe ist es
zudem, die Eltern in der christlichen Erziehung zu unterstützen.
Römisch-katholischerseits muss ein Pate römisch-katholisch und
gefirmt sein.
Nach christkatholischem Verständnis müssen Pate und Patin getauft
sein. Die Gemeinde hat auch Zeugenfunktion.
Auf reformierter Seite müssen Pate und Patin mindestens sechzehn Jahre
alt sein, wenigstens eine davon evangelisch-reformiert und konfirmiert.
Götti und Gotte
Für die Tauffeier brauchen Sie mindestens eine Patin und einen Paten für Ihr Kind, die von den Eltern ausgewählt werden. Die Zusage zur Patenschaft bringt die Bereitschaft zum Ausdruck, das Kind auf seinem persönlichen Lebensweg zu begleiten.
Deren Aufgabe ist es, in besonderer Weise die Eltern zu unterstützen und dem Patenkind zur Seite zu stehen.
In der Regel sollten die Paten einer christlichen Kirche angehören, einer oder eine sollte Mitglied der Kirche sein, in die das Kind durch die Taufe aufgenommen wird.