Gotte, Göttiamt es kommt uns niemanden in den Sinn:-(

Heidiheida
Dabei seit: 26.04.2010
Beiträge: 158
@ königin
wohl gut zu wissen - was?!
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
Ich verstehe nicht, ob deine beiden anderen Kinder je Gotti/Götti haben oder beides. Wohl eher erstes, da du die Frage der Ungerechtigkeit stellst?
Ich würde bedenken, dass deine beiden Freundinnen wohl eher oft bei dir zu Besuch sind. Wenn dann noch zwei als Gotti bezeichnet werden, so kann das sicher zu nicht immer einfachen Situationen führen. Ich weiss nicht, wie oft die beiden anderen Kinder ihre Paten sehen. Das musst du selbst abschätzen, doch dass die Frage aufkommt sagt schon einiges?

Leben und leben lassen
Altfrank
Dabei seit: 03.11.2007
Beiträge: 227
Es ist gar nichts (mehr) vorgegeben. Weder Konfession noch sonst was. Ich bin eines von zwei Gottis. Unsere Kinder haben je ein Gotti und einen Götti - und eine Grossgotte icon_wink.gif - hätten wir keine geeigneten Paten gefunden, wär's vielleicht anders.
Und: fragen kostet nichts - nein darf man immer sagen und darf auch "erwartet" werden.
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
wieso nicht nur eine Freundinn?

Leben und leben lassen
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@Heidiheida und magdalena

Wer kann Pate/Patin - Götti/Gotte werden?
Zur Taufe gehören Pate und Patin als Taufzeugen. Pate/Patin kann werden, wer einer christlichen Konfession angehört und religiös mündig, d.h. gefirmt bzw. konfirmiert ist. Es braucht mindestens zwei Taufzeugen bzw. Taufzeuginnen; eine/r davon muss derjenigen Kirche angehören, welche die Taufe vollzieht.

Taufzeugen und Taufpaten
Zur Taufe gehören Pate und Patin als Taufzeugen. Die Paten werden
von den Eltern ausgewählt und erklären sich bereit, den Täufling auf
seinem Lebens- und Glaubensweg zu begleiten. Ihre Aufgabe ist es
zudem, die Eltern in der christlichen Erziehung zu unterstützen.
Römisch-katholischerseits muss ein Pate römisch-katholisch und
gefirmt sein.
Nach christkatholischem Verständnis müssen Pate und Patin getauft
sein. Die Gemeinde hat auch Zeugenfunktion.
Auf reformierter Seite müssen Pate und Patin mindestens sechzehn Jahre
alt sein, wenigstens eine davon evangelisch-reformiert und konfirmiert.

Götti und Gotte
Für die Tauffeier brauchen Sie mindestens eine Patin und einen Paten für Ihr Kind, die von den Eltern ausgewählt werden. Die Zusage zur Patenschaft bringt die Bereitschaft zum Ausdruck, das Kind auf seinem persönlichen Lebensweg zu begleiten.
Deren Aufgabe ist es, in besonderer Weise die Eltern zu unterstützen und dem Patenkind zur Seite zu stehen.
In der Regel sollten die Paten einer christlichen Kirche angehören, einer oder eine sollte Mitglied der Kirche sein, in die das Kind durch die Taufe aufgenommen wird.
Gelöschter Benutzer
@königin

mich hast Du nicht angeschrieben - aber es war auf jeden Fall bei uns und auch beim meiner Schwester nicht so, wie du das hier reinkopiert hast. Woher eigentlich? Aus einem anderen Feld-, Wald- und Wiesenforum?

Ne du, Königin sein ist das eine, recht hast Du aber trotzdem nicht icon_wink.gif
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Sorry Königin, was du hier schreibst ist absoluter Blödsinn. Bei der kirchlichen Tauf hatte meine Tochter weder Pate/Patin noch Gotte/Götti und trotzdem wurde sie von einem Pfarrer getauft. Und stell dir vor, eine Bekannte die aus der Kirche ausgetreten ist wurde in einer kirchlichen Taufe trotzdem als Gotti/Patin anerkannt.
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
Gelöschter Benutzer
Dann bin ich und meine Schwester halt und einige Andere oder vielleicht sogar viele Andere, ganz üble Gesetzesbrecher!

Ist eigentlich eine Königin auch die Judikative????
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
NewMurmi, komm wir kaufen uns einen Sträflingsanzug und ziehen eine Fusskette hinter uns her. So als Schwerverbrecher icon_wink.gif