Habe mich gerade über Verwaltung geärgert

Jilli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 334
Jetzt bin ich gerade überfordert Barbapapa..kennen wir uns?
Berneta
Dabei seit: 04.07.2002
Beiträge: 30
@banana
genau, so seh ich das auch....

Jeden Tag nehemen wie er kommt
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Ich glaube nicht, dass so ein Verbot rechtlich "verhebet". Kinder dürfen spielen und das darf auch ein bisschen Lärm machen. Für allfällige Schäden hätten ja alle Mieter eine Haftpflichtversicherung. Was wird denn angedroht, was passieren würde, wenn doch Fussball gespielt wird?
Fiorentina
Dabei seit: 11.01.2006
Beiträge: 18
Bei uns ist Fussball-Spielen nur auf einem eigens begrenzten Feld erlaubt. Und das mit gutem Grund. Bei uns hat es viele kleine Kinder und die Unfallgefahr bei scharf geschossenen Bällen ist einfach zu gross. Und Fussballspielen ohne scharf Schiessen geht eben auch nicht.

Vielleicht lässt die Verwaltung mit sich reden und erlaubt auf einem Platz das Fussballspiel.
Barbapapa70
Dabei seit: 19.12.2008
Beiträge: 337
Jilli du häsch ä PN!
Gelöschter Benutzer
Gilt diese Regel für immer oder nur jetzt damit der Rasen nicht kaputt
geht?
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@Jilli
als erstes: der hauseigentümer kann die nutzung des treppenhauses als "schuhdepot" mit oder ohne schuhschrank, als zwischenlager für pflanzen, etc. etc. ganz klar verbieten.
das treppenhaus ist durchgang und nicht gemieteter raum in diesem sinne. behindern gegenstände diesen fluchtweg oder stürzt jemand über nachbars schuhe, kann er allenfalls in mithaftung gezogen werden.
wenn ein hauseigentümer die nutzung des treppenhauses toleriert kann er dies z.B. wenn sich unordnung oder platzmangel bemerkbar macht auch nachträglich noch untersagen.

was die nutzung der umgebung angeht ist es primär mal eine frage, ob und was dazu im mietvertrag steht. ist dazu nichts deklariert, kann von einer "normalen, üblichen" benutzung ausgegangen werden. nur sind die bezeichnungen "üblich" wieder sehr subjektiv. die grenzen liegen meist dort, wo die nutzung zu schäden mit höheren unterhaltsaufwand führt oder sich anwohner, nachbarn etc. gestört fühlen. im grundsatz kann er aber beschränkungen (betreten des rasens verboten; scaten etc. verboten etc.) erlassen, soweit sie nicht gegen den mietern vorzugsweise im vertrag zugestandene nutzungen verstossen.
Jilli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 334
@feldmaus: im Brief stand klar: Fussballverbot auf dem ganzen Areal.

Ich habe die Verwaltung gestern noch erreicht und sagte dass im Mietvertrag von einer bestimmem Rasen gesprochen wird, was zwar auch unlogisch ist aber halt dort steht. Aber auf den gepflasterten Plätzen wo man auch Basektball spielen darf, hat Basektballkörbe!! dort durfte man bis jetzt immer Fussball spielen..

Darauf hin sagte sie, oh, das hätte sie so gar nicht gewusst und müsse in dem Fall mit dem Abwart Rücksprache halten...

wie auch immer, die Jungs, meine und andere werden sicher nächsten Frühling wieder Fussball spielen

@angelface: ich habe bereits geschrieben dass ich das mit den Schuhen generell auch so sehe, wir dürfen im Geschäft ja auch nichts auf den Gängen stehen lassen, aus Feuerpolizeilichen Gründen!

Zum Glück bin ich beim Mieterverband...
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Ist doch immer wieder gut, wenn man einfach mal miteinander redet, bevor man sich aufregt.