Haftpflichtversicherung

lycopodium
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.12.2008
Beiträge: 14
Unser Sohn war heute bei den Nachbarskindern zum Spielen. In dieser Zeit erledigte ich meine Einkäufe, was ich der Mutter auch mitteilte. Leider passierte unserem Sohn ein Missgeschick mit dem Velo des Nachbarkindes, denn er machte einen nicht auspolierbaren grossen Kratzer in das Auto der Nachbarn. Ist dies auch schon jemandem passiert, insbesondere dass ein Auto beschädigt wurde? Welche Versicherung wird hier wohl bezahlen, die Haftpflichtversicherung unsererseits oder sogar die Haftpflichtversicherung der Nachbarn oder aber die Autohaftpflichtversicherung oder sogar gar keine? Und ja, ich weiss am besten wäre es ich würde die Versicherung gleich direkt fragen, doch damit warten wir noch zu, da abgemacht wurde, dass wir Eltern noch heute am späteren Abend darüber sprechen werden.

Einige Infos vorab täten mir schon mal helfen. Danke schon mal.

lycopodium
-Badman-
Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 507
Eigentlich ist diese Frage doch völlig überflüssig. Dein Sohn hat den Schaden verursacht, somit seit IHR Haftbar. Für solche Schäden hat man normalerweise eine Privathaftpflicht abgeschlossen. Ende der Durchsage.

Seit nett zu euren Kindern; denn sie suchen euch das Altersheim aus.
rosafana
Dabei seit: 08.05.2004
Beiträge: 11
Unsere Tochter öffnete einmal die Autotüre von aussen und dabei entstand beim nebenan parkierten Auto ein Schaden (Kratzer, Lackschaden). Wir haben diesen Schaden bei der Haftpflichtversicherung angemeldet und dieser wurde problemlos übernommen. Einzig den Selbstbehalt von Fr. 200.00 mussten wir zahlen.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Badman hat recht.

Bis auf den Selbstbehalt wird alles bezahlt. Hatten wir auch einmal, dummerweise bei einem metalisierten Auto... wau, war das teuer (für die Versicherung).
donald
Dabei seit: 01.03.2004
Beiträge: 464
Je nach Alter des Kindes zahlt glaub ich die Privathaftpflicht nicht. Ich glaube mich zu erinnern, dass wenn das Kind noch klein (bis 7?) ist, und die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, die Versicherung nichts zahlt. Möchte mich aber nicht darauf festlegen. Frag lieber bei der Versicherung nach.

Nur wer gegen der Strom schwimmt kommt aufwärts
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
eigentlich ein fall für die haftplicht der velovignette, halt schauen, welche versicherung weniger selbstbehalt hat.

@badmn, so einfach und generell ist die sache schon nicht, denn es gibt da schon noch einige ausnahmen, auch wenn die versicherungen oft aus kulanz trotzdem bezahlen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Unser Sohn fuhr mit knapp 4 Jahren mit dem Velöli zu nahe an einem parkierten Auto vorbei. Ziemlich die ganze Seite hatte einen Kratz.

Also, er hat es nicht extra gemacht.
Das Auto war von einem Besucher... stand sonst nicht da.
Ausichtspflicht... autofreier Platz im Normalfall...

Bis auf den Selbstbehalt wurde alles übernommen.

Ich würde der Haftpflichtversicherung telefonieren, Fotos machen und dann siehst du wie es weitergeht.
claudia75
Dabei seit: 05.12.2007
Beiträge: 167
Den Schaden bezahlt Eure Privathaftpflicht.
Wir hatten den gleichen Fall auch schon... unsere Tochter fuhr mit dem Velo in ein parkiertes Auto.
Wir mussten keine Selbstbehalt bezahlen, wir haben diese Vers. ohne Selbstbehalt abgeschlossen.