Hausverbot--wann gültig?

mm79
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Wie ist das mit einem Hausverbot? Ist dieses nur gültig wenn es gerichtlich ist oder auch einfach schon wenn es schriftlich vom Vermieter kommt?
roebi
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bin mir zwar nicht sicher, aber ich hoffe doch, dass ein hausverbot ab dann gültig ist, wo es "ausgesprochen" ist, schliesslich soll das der besitzer/pächter entscheiden dürfen, wer sein haus betreten darf oder nicht.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
mm79
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In diesem Fall ist es so,dass der Vermieter dem Mieter das Verbot ausgesprochen hat...ohne einen handfesten Grund. Erlaubt ist nur noch der direkte Weg in die Wohnung!
pluto
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Das Hausrecht obliegt jedoch nicht dem Vermieter, sondern dem Mieter und ersteckt sich über Wohnungen und befriedetem Besitztum. Wie sich dies nun jedoch in einem MFH mit dem Treppenhaus welches öffentlich zugänglich ist verhält weiss ich auch nicht, ich vermute jedoch, dass dies nur einvernehmlich mit Mieter und Vermieter geschehen kann. Das Hausverbot stützt sich dabei auf Artikel 186 StGB (Hausfriedensbruch)

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
pluto
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@mm79 bedeutet dies für euch eine Einschränkung in der bisher üblichen Nutzung eurer Mietsache?

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
mm79
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@ja,sehr stark!
mm79
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@pluto...wollte ich schreiben icon_wink.gif
Barbabottine
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Was sagt die Rechtsberatung? Mieterverband?!

Grauenhaft was es alles gibt. Viel Kraft!

An it harm none do what ye will
mm79
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Achja...das Mietobjekt (Wohnung) liegt auf einem Hof. Dort hat es auch ein paar Personalzimmer. Meine Kinder dürfen draussen nur noch auf einem 20qm "grossen" Platz spielen. Im Mietvertrag steht,dass der Garten,eben dieser Platz zur Mitbenutzung ist. Allerdings war bei und auch schon vor unserem Einzug,nie ein Thema wo die Kinder spielen dürfen. Wir konnten uns immer frei bewegen. Kann ich da evt. auf das Gewohnheitsrecht bestehen?
mm79
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@Barbabottine
danke...
Ich werde mich morgen mit der MV in Verbindung setzen...Mein Vermieter ist leider bis ins Ausland bekannt und verrufen...zu Recht icon_frown.gif