Udi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 09.01.2002
Beiträge: 53
Hallo zusammen
Heute Abend stellte ich beim Zubettgehen meiner Tochter eine kleine Verletzung an ihrem Schulterblatt fest. Darauf angesprochen erzählte sie zögernd, dass sie beim Besuch bei einer Schulfreundin von deren Hund gebissen wurde. Allerdings rückte sie keine weiteren Details mehr raus, also ob sie mit ihm herumgealbert oder ihn geärgert hat.
Die Hundehalterin konnte ich noch nicht informieren, werde dies aber morgen nachholen.
Was mich jetzt wunder nähme: muss dieser Vorfall sonst noch gemeldet werden und wenn ja, wo? Und muss es auch gemeldet werden, wenn sich nachweislich meine Tochter zu viel Freiheiten nahm in Bezug dieses Tieres, sich ihm gegenüber also falsch verhalten hat (was ich zwar bezweifle, aber man weiss ja nie)?
Heute Abend stellte ich beim Zubettgehen meiner Tochter eine kleine Verletzung an ihrem Schulterblatt fest. Darauf angesprochen erzählte sie zögernd, dass sie beim Besuch bei einer Schulfreundin von deren Hund gebissen wurde. Allerdings rückte sie keine weiteren Details mehr raus, also ob sie mit ihm herumgealbert oder ihn geärgert hat.
Die Hundehalterin konnte ich noch nicht informieren, werde dies aber morgen nachholen.
Was mich jetzt wunder nähme: muss dieser Vorfall sonst noch gemeldet werden und wenn ja, wo? Und muss es auch gemeldet werden, wenn sich nachweislich meine Tochter zu viel Freiheiten nahm in Bezug dieses Tieres, sich ihm gegenüber also falsch verhalten hat (was ich zwar bezweifle, aber man weiss ja nie)?