Fact ist,
- dass ausländische Staatsangehörige bereits heute, nach Absitzen der Strafe zu einem grossen Teil ausgeschafft werden
- dass diese Straftäter zu keiner Massnahme (sprich Therapie, Intergrationsarbeit) verpflichtet werden (vom Gericht her)
- dass ausländische Straftäter nach Absistzen der Strafe, sagen wir mal nach 10 Jahren Knast, unbehandelt, mit Knasterfahrung, mit Knasterlebnissen....ausgeschafft werden
- dass ausländische Straftäter, den Ausschaffungsbescheid oft erst ein paar Tage vor dem Ausschaffungstermin erhalten
- dass ausländische Straftäter, die eine Therapie in Anspruch nehmen und sich gut "entwickeln", nach 2/3 Strafe ausgeschafft werden aber auch.......nach negativer Entwicklung die Strafe in eine Verwahrung umgewandelt werden könnte (aufgrund der Gefährlichkeit), dies aber bei ausändischen Straftätern nicht gemacht wird, da sie ja ausgeschafft werden
Diese Praxis ist gesetzlich nicht verankert, sie wird willkürlich angewendet, die Straftäter wissen nie, woran sie sind. Sie können noch so gut arbeiten, sie können sich noch so gut entwickeln, viele sind um einiges reifer als viele Personen, die sich in der Freiheit bewegen. Dennoch können sie ausgeschafft werden, wenn sie Landendiebstähle begangen haben, wenn sie eine Familie in der CH haben, wenn sie die Sprache in ihrem Land nie gelernt haben,.....und natürlich auch, wenn sie ganz schwere Delikte begangen haben und sich in der Freiheit nicht bewähren werden.
Lösung habe ich keine. Ich sehe einfach im Knastalltag viele Geschichten, viele Ängste, viel Wut und viel Unverständnis für viel Willkür.
Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.