mal ganz grundsätzlich...
über die vollständigkeit der story in der zeitung mit den grossen buchstaben kann man geteilter meinung sein.
trotzdem: die zahl der umgangsrechtstorpedos, also jener die sich "mütter" nennen und sowohl ihrem kind wie auch dem kindesvater das umgeangsrecht mit allen erdenklichen mitteln verweigern, ist nach wie vor extrem hoch.
genau so praktizieren viel zu viele lehrkräfte sowie ärzte und ärztinen eine vermeintliche solidarität und unterstützen diese nicht nur illegale sondern auch rechtswidrige und oft dem kind schadende vorgehensweise der mütter.
wollte jedoch die zeitung mit den grossen buchstaben sich wirklich profilieren, würde sie mal die breite öffentlichkeit über den hier bereits von thomas fisler zitierten artikel informieren. zudem könnte der herr redaktor ohne grossen aufwand gemeinsam mit dem vater eine richterliche verfügung, allenfalls sogar superprovisorisch, einholen, um mal der ärztlichen betreuung klar zu machen, wie die regeln sind.
parallel könnte der vater eine aufsichtsbeschwerde gegen den vormund einreichen und allenfalls gegen diesen sowie die vormundschaftsbehörde klagen.
noch viel wichtiger wäre, parallel gegen das umgangsrechtstorpedo, die mutter, zu klagen. diese verstösst bei bestehendem umgangsrecht ganz klar gegen ein urteil und damit eine richterliche entscheidung, was ohne weiteres (schmerzhaft) geandet werden kann.
einige solcher prozesse - mit entsprechender begleitung durch die presse - und so manche würde sich ihre racheaktionen überlegen....