philo, ich versuch mal deine fragen zu beantworten, meine meinung kund zu tun.
wer soll die obhut bekommen:
die obhut ist ja nicht das sorgerecht, sonder lediglich ein teil davon. der wichtigste und eigentlich einzige wesentliche punkt darin ist, dass das obhutsberechtigte elternteil das domizil, den offiziellen wohnort bestimmt.
hier macht es sinn, wenn die obhut dort liegt, wo das kind die meiste zeit verbringt, zur schule geht usw.
ich glaube, darüber streiten sich die wenigsten. jene die für das gs eintreten, es als standart fordern machen denn auch die obhut nicht zum streitpunkt.
kleinkind und trötzelphase:
bei deinen ausführungen kam mir grad der ausdruck "zum wohle des kindes / das kindswohl" in den sinn. dieser ausdruck ist für mich je länger je mehr abgegriffen, weil er bald hier, bald dort als begründung und rechtfertigung eingesetzt, gar missbraucht wird
(des kindswohlswillens bleibt das kind am we bei der mutter und muss nicht zum vater).
auch kids müssen oder sollen lernen mit umständen umzugehen, die ihnen nicht 100pro zusagen, die im moment angurken. auf der anderen seite, das ist auch klar, sollen sie nicht zu etwas anhaltendem gezwungen werden, das ihnen absolut nicht entspricht. ist nicht immer ganz einfach ...
besuchsrecht wahrnehmen und verweigern:
kids sollten die möglichkeit haben, jederzeit mit jedem elternteil zu kommunizieren und sie zu besuchen, solange es auch mit den umständen der eltern vereinbar ist. es gibt in einer familie, ob sie nun getrennt oder gemeinsam lebt, nicht bloss eine partei (kind), sondern mindestens drei (kind, mutter, vater). das zusammenleben will organisiert sein, ob als gemeinsame familie oder geschiedene.
bei getrennten/geschiedenen ist es leider manchmal so, dass ein elternteil sich verweigert - oder sogar beide ;-(
kann man das ändern, bringt das gs dort abhilfe? das versuche ich unten zu erörtern.
gemeinsames sorgerecht:
wer davon ausgeht, dass das "gs im regelfall" abhilfe für alles bringt und die streitigkeiten zwischen den elternteilen sofort und vollumfänglich beseitigt, liegt fehl!
wer sich nur erhofft, dass im scheidungsfall die kids unter das gs gestellt werden, aber nicht mehr, der liegt ebenfalls fehl.
ich sehe das gs im regelfall als teil der neuorientierung, neuausrichtung der elterlichen rollen gegenüber den kindern. unsere gesellschaft fordert, dass väter sich in kindsbelangen mehr einbringen, mehr engagieren, auch aufgaben übernehmen, die bislang vorwiegend von den müttern alleine wahrgenommen wurden. dem schliesse ich mich an.
wenn nun die küftigen kids in einem umfeld aufwachsen, wo sowohl mutter wie vater die selben aufgaben/rollen übernehmen, diese bezugskonstellationen so normal werden wie sie heute "normalerweise" mit der mutter herrschen, dann wird es auch normal und gängig, dass im scheidungsfall nach wie vor beide elternteile für die kids verantwortlich sind und rechte haben.
das gs im regelfall ist eine investition in die zukunft und nicht was kurzfristigs.
gs im regelfall:
das gs soll im normalfall beiden eltern zugesprochen werden. wenn jedoch ein elternteil glaubhaft belegen kann, dass es im konkreten fall nicht funktioniert, dann soll ein gericht die möglichkeit haben, die elterliche sorge nur einem elternteil zuweisen zu können.
wie gesagt, MEINE meinungen.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.