Ist hier ein Anwalt?

Gerdi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2004
Beiträge: 324
Folgendes Problem. Wir haben ein gebrauchtes Auto vor einem Monat gekauft. Nun war es nach starkem Regen nicht dicht. Wir gaben es in eine Vertretergarage, wo festgestellt wurde, dass das Auto schon einmal geflutet worden sei. Das heisst, irgendeine Versicherung hat das Auto schon einmal bezahlt. Natürlich wollen wir jetzt das Auto zurückgeben, der Garagist streitet aber alles ab. Das sei bei uns passiert etc. Wie kann man hier rechtlich vorgehen? Leider haben wir kein Rechtschutz...
jacqueline sommer
Dabei seit: 30.06.2002
Beiträge: 1113
Wo und zu welchen Bedingungen habt ihr das Auto denn gekauft? Garagisten geben doch normalerweise eine Garantie von 3 - 6 Monaten auf die Gebrauchtwagen, die sie verkaufen. Ein undichtes Dach fällt meines Erachtens definitiv unter diese Garantie.

Wir das Auto von privat gekauft, gibt es aber in der Regel keine Garantie.

Gerdi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2004
Beiträge: 324
Wir haben das Auto von einer Garage gekauft mit 3 Monaten Garantie. Er weigert sich, den Vertrag einzuhalten. Keine Ahnung an wen man sich da wenden kann...
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Von meinem Garagisten weiss ich, dass der Käufer meines Autos, dass ich bei ihm als Neuwagen gekauft und nach drei Jahren wieder eingetauscht habe auch massive Wasserprobleme hatte. Eine Karosserienaht war von anfang an nur bis zur Hälfte abgedichtet. Weil der Wagen bei aber nie bei Regen leicht schräg nach vorne Stand hatte ich damit auch nie ein Problem.

Wichtig währe nun abzuklären wieso das Wasser eingedrungen ist und ob es sich dabei wirklich um ein Garaniefall handelt oder ob halt doch ein Fenster nicht ganz geschlossen war.

Aus deinem Posting kommt auch nicht klar hervor, um was ihr wirklich "streitet" wollt ihr das Auto einfach zurück geben weill es schon mal ein Wasserschaden hatte der jedoch repariert wurde oder ist jetzt etwas kaputt und ihr streitet ob es beim 1, Wasserschaden kaputt ging oder erst jetzt beim 2. Fall.

http://www.beobachter.ch/fileadmin/user_upload/media/downloads/Merkblatt-Autooccasion.pdf
Gerdi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2004
Beiträge: 324
Vielen Dank ibex für dein Posting. Die Sache hat sich etwas beruhigt. Die Versicherung hilft uns, wir konnten das Ganze dem Rechtschutz übergeben, der bei unserer Versicherung dabei ist ohne unseres Wissens (schäm).

Das Problem ist folgendes: Vor einem Monate habe ein Cabriolet bekommen. Beim ersten Regen konnte ich die Füsse im Auto baden, sah aber nicht, wo das Wasser reinkommen konnte. Da das unter Garantiefall lief, konnten wir es in eine Markenvertretung geben. Dort nahmen sie den Teppich raus und sahen, dass das Auto nicht bloss einen "harmlosen" Wassereintritt hat, sondern dass es vor einiger Zeit schon mal geflutet wurde, das heisst, dass es richtig im Wasser stand. Der Garagist machte Fotos und schickte die dem Verkäufer. Der stritt alles ab und gab uns die Schult dafür. Er kommt mir vor, wie ein täubelndes Kind, das alles abstreitet. Es ist aber ganz klar ein alter Schaden! Der Garagist meinte eben, dass es Spätschäden geben könnte, die für uns dann teuer werden könnten. Ausserdem ist das ein Totalschaden, den die Versicherung anstandslos übernimmt.

Wir könnten jetzt zusammen mit der Versicherung erstmal abklären, wie alt der Schaden ist (dafür wird eine Expertive gemacht) und dann natürlich, wie weit das Auto vom Schaden betroffen ist, ob es weiterhin fahrbar ist oder ob es der Händler zurücknehmen muss.

Es ist einfach lästig und mit ätzenden Umtrieben verbunden. Aber mit dem Rechtschutz im Hintergrund haben wir jetzt ein gutes Gefühl, dass die Sache schon gut kommt.

Ich bin einfach masslos vom Garagist enttäuscht. Man sieht auf den Fotos, dass der Schaden gar nicht frisch sein kann und doch streitet er alles ab...
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Wenn das Auto von der Versicherung als Totalschaden deklariert und ausbezahlt worden ist, handelt es sich um Betrug, falls der Verkäufer dem Käufer das absichtlich verheimlicht. Fraglich ist einfach ob der Verkäufer wusste, dass das Auto Totalschaden hat. Möglich ist auch, dass der "Vorbesitzer" das Auto eingetauscht hat ohne den Schaden zu kommunizieren. Diese Sachlage zu beweisen, wird Sache der Versicherung sein. Wenn im Kaufvertrag nichts von diesem Schaden steht, hast du gute Chancen zu deinem Recht zu kommen, sprich der Verkäufer muss das Auto zurück nehmen und dir das Geld zurück erstatten.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.