Job fristlos gekündigt..

Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
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die frage war, wie sie sich den ehemaligen arbeitskolleginnen gegenüber verhalten soll und nicht, wie wir ihre fristlose kündigung beurteilen.
mit welchem recht wird hier ein entscheid kritisiert und beurteilt ?

You don't get always what you want - you get what you need!
schneeflocka
ThemenerstellerIn
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@Sinalco danke!!

@Nela65
Ja warum ich nicht gekündigt habe ??? ich arbeitete da nur 20%, ich dachte ich halte das aus.. ich muss ja nicht jeden Tag da hin. Auch war das Geld willkommen auf meinem Konto. Es handelt sich um eine Stelle in einem kl. Dorflädeli.. Es war ja wirklich kein wichtiger Job.. ich bin an einer Ausbildung um neue Berufswege einzuschlagen. Solange bis ich die Ausbildung fertig hatte, wollte ich durchbeissen..
An meiner früheren Arbeitsstelle war ich 12j. da wird hoffentlich genug Referenz sein. Da ich mein Wohnort gewechselt habe, musste ich meinen alten Arbeitsplatz verlassen, sonst wäre ich wohl jetzt noch dort.

was mi nid umbringt, macht mi stark!!!
Gufechnopf
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Ich denke, eine solche Stelle ist schnell wieder besetzt. Ausser der Laden und eben die Chefin hat einen schlechten Ruf.

Und bei einer nächsten Bewerbung kannst du das Arbeitszeugnis dieser Firma auch weglassen. Insofern du vermutest, dass da zwischen den Zeilen etwas Negatives steht.

Auf jeden Fall ist zu hoffen, dass der Personalchef mal mit der Geschäftsführerin ein Gespräch führt.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Gelöschter Benutzer
ich bin sinalcos meinung.
ich finde auch nicht das es kindisch oder falsch ist, manchmal reagiert man auch im moment über, auch ich habe schon in einem solchen moment gekündigt, zwar nicht fristlos aber hab mir danach auc überlegt ob es richtig war (in dem moment)!

@nela
sie muss ja nicht ein zeugnis haben in dem versteckte hinweise sind. eine bestätigung die neutral ist reicht völlig. und bei einer 20% stelle, welche sie ergänzend während der ausbildungszeit hat braucht sie diese nicht zwingend im lebenslauf zu erwähnen!
vegan
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deine chefin hat mit der persönlichkeitsverletzenden äusserung unprofessionell gehandelt. in solch einer situation darf es für dich auch kein nachspiel geben, da dies ein wichtiger grund für eine fristlose kündigung ist und ein weiteres zusammenarbeiten nicht mehr zumutbar wäre.

das zeugnis muss anhand der bisherigen qualifikationen angefertigt werden, falls du diese gehabt hast. es muss wahr,vollständig und wohlwollend sein, falls du denn eindruck hast, das zeugnis entspricht nicht deinen erbrachten leistungen etc. hast du das recht auf eine berichtigung. falls dir das zu mühsam ist, verlange eine arbeitsbestätigung. wahrscheinlich schreiben sie im gegenseitigen einvernehmen (für die fristlose kündigung).
schneeflocka
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.10.2007
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@Vegan

herzlichen Dank für deine Info.. mehr wie eine Arbeitsbestätigung wird wohl eh nicht drin sein. Ich hatte nie einen Vertrag, ich weiss mündlich gilt auch. Noch hatten ich eine Detailierte Monatsabrechnung. Niemand im Betrieb hat die, ausser eben evt. die Geschäftsleiterin. Vieles wird unkonventionell und unprofesionell gehandhabt. schade...

was mi nid umbringt, macht mi stark!!!
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
@schneeflocka

die firma macht sich strafbar wenn sie zum beispiel keine detaillierte monatsabrechnung abgiebt, das ist gesetzliche vorschrift. nehme an sie haben dir auch keine ferienentschädigung ausbezahlt. darauf hast du jedoch ein anrecht. wie sieht es mit den sozialabgaben aus, damit du z.b.keine beitragslücken in der ahv hast, wurden die beim lohn abgezogen?! wenn sie keinen arbeitsvertrag gemacht haben kommt das OR und ArG zum zug, dort ist alles gesetzlich geregelt. du kannst deine forderungen bei eurem arbeitsgericht (das gibt es in jeder grösseren ortschaft) einfordern. bis fr.30'000.-- kostet dich das absolut nichts.
Paulina
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 157
Schneeberga

falls du die Energie und Zeit hast dann wehre dich gegen diese Arbeitgeberin. Ich musste diese ungerechte Behandlung anfangs Jahr auch erleben. Ich liess dies aber nicht auf mir sitzen und ging zur Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse. Meine Hartnäckigkeit hat sich in allen Bereichen ausbezahlt. Die Arbeitgeberin musste alles so ausführen wie ich verlangte und sie bekam noch einen Denkzettel von der Schlichtungsstelle.

Diese unfähigen Leute müssen einfach mal von aussen hören, dass es so nicht geht.

Ich konnte die ganze Situation auch viel besser abschliessen im Wissen, dass ich im Recht war.
Paulina
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 157
huch meinte natürlich schneeflocka
schneeflocka
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Beiträge: 254
@Vegan

ich pochte mal für eine detailierte Abrechnung, ich erhielt eine zeitlang eine Quittung wo die Abzüge in % drauf stand.. das Feriengeld erhielten wir ende Jahr in Bar... tja halt alles ziemlich alte Schule.. die Zuständigen sind ja auch alle über 60ig..
Danke für deine Hilfe!!

was mi nid umbringt, macht mi stark!!!