Job fristlos gekündigt..

nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Es reicht auch nicht, wenn die Zuschläge/Abzüge nur im Vertrag notiert sind. Sondern alle Details müssen ebenfalls in der monatlichen Abrechnung ersichtlich sein.

Sonst hast du grosse Chancen, dies 5 Jahre rückwirkend verlangen zu können. Nicht nur die Abrechnung, sondern auch die ganzen Beträge der Ferienzuschläge etc. Wenn die nicht in der Lohnabrechnung ersichtlich ist, wurde sie (gemäss Gericht) nicht ausbezahlt.

Ob kleine oder grosse Firma: Es gibt unzählige, günstige und "dubelisichere" Lohnprogramme zu kaufen, schliesslich müssen am Schluss auch die Lohnsummen der AHV etc. und Versicherung gemeldet werden. Also kein Grund, keine anständige und richtige Lohnabrechnungen auszuhändigen.