Achtung!
Er wurde nicht "mangels Beweisen" freigesprochen! Da muss man gut aufpassen!
Es heisst "im Zweifel für den Angeklagten". Das ist ein beachtlicher Unterschied!!!
Bei "Mangels an Beweisen" ist man von der Schuld überzeugt, hat aber die Beweise nicht dazu!
Bei "im Zweifel für den Angeklagten" ist man eben nicht von der Schuld überzeugt. Darum Freispruch!
Ob nun ein Missbrauch von einem Fremden oder von einem Bekannten... das kann man so nicht beantworten.
Grundsätzlich nimmt sich eine Person etwas von einer anderen, was ihr nicht zusteht. Das ist schlimm, weil man ausgeliefert ist!
Da gibts kein "Schlimmer" oder "weniger schlimm"... nur ein "Anders".
Jeder Missbrauch am Menschen ist ein Schreck, der lange Konsequenzen nach sich zieht!
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