Kachelmann-Freispruch

Gelöschter Benutzer
Am Schlimmsten scheint mir die Vorstellung, dass es (andere) Opfer davon abhalten könnte, Anzeige zu erstatten, weil sie den Eindruck bekommen haben, dass man bei Aussage gegen Aussage eh nicht durchkommt. Egal wer hier jetzt gelogen hat, diese Wirkung ist automatisch da.
Gelöschter Benutzer
@Sinalco

"Wir haben letztens im Freundeskreis diskutiert, ob eine Vergewaltigung durch einen (Ex)Partner genau gleich schlimm und traumatisch ist, wie wenn es ein absolut Fremder ist, der diese Gewalt ausübt. Ich finde, es gibt Unterschiede, was nicht heisst, dass ich Vergewaltigung durch Partner nicht schlimm finde, aber dieses Erlebnis mit einem Fremden finde ich doch noch einen Zacken tragischer. Was meint ihr ?"

Ich kann das zum Glück überhaupt nicht beurteilen und würde mir deshalb auch nie anmassen, das eine gegen das andere aufzuwiegen.
Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
@me too
Eine Anmassung wäre es, wenn ich dem Opfer vorschreiben würde, wie es zu fühlen hat und wenn ich für das Opfer bestimmen würde, was schlimm und was weniger schlimm ist. Aber für MICH selbst darf ich diese Ueberlegungen, im Bewusstsein und der Hoffnung, dass es nie Ernstfall wird.
Gruss
S.

You don't get always what you want - you get what you need!
Gelöschter Benutzer
Ich glaube einfach nicht, dass man sich solche Gefühle vorstellen kann, also kann man sie auch nicht messen/werten. Deshalb finde ich solche Äusserungen sehr, sehr heikel. Am Schluss tönt es doch wie: "Schlimm, was ihr passiert ist. Aber es wäre noch viel schlimmer, wenn..." Das Erlebte wird dadurch automatisch bagatellisiert, abgeschwächt, und das ist in meinen Augen a) falsch und b) von jemanden, der das nicht selber erlebt hat, pietätslos.
Corinna
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 2187
Achtung!
Er wurde nicht "mangels Beweisen" freigesprochen! Da muss man gut aufpassen!
Es heisst "im Zweifel für den Angeklagten". Das ist ein beachtlicher Unterschied!!!

Bei "Mangels an Beweisen" ist man von der Schuld überzeugt, hat aber die Beweise nicht dazu!
Bei "im Zweifel für den Angeklagten" ist man eben nicht von der Schuld überzeugt. Darum Freispruch!

Ob nun ein Missbrauch von einem Fremden oder von einem Bekannten... das kann man so nicht beantworten.
Grundsätzlich nimmt sich eine Person etwas von einer anderen, was ihr nicht zusteht. Das ist schlimm, weil man ausgeliefert ist!
Da gibts kein "Schlimmer" oder "weniger schlimm"... nur ein "Anders".

Jeder Missbrauch am Menschen ist ein Schreck, der lange Konsequenzen nach sich zieht!

http://www.9-i.ch

♥ Lache - und die Welt lacht mit dir ♥
Corinna
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 2187
"Ob nun ein Missbrauch von einem Fremden oder von einem Bekannten SCHLIMMER IST..."

(ging vergessen)

http://www.9-i.ch

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yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Gestern war ja der Tag der Freisprüche. Gurken-Freisprüch,Kachelmann-Freispruch... wobei für mich die Gurke nach wie vor Geniesbar bleibt.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.