
solala
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.07.2005
Beiträge: 159
kann man noch in der gemeinsamen wohnung wohnen bleiben,und sich per gericht trennen und alles einleiten,was nötig ist?um so nicht überstürzt in eine neue wohnung zu ziehen?
gilt getrennt von tisch und bett in der gemeinsamen wohnung?
z.b. beim antrag auf sozialhilfe oder EL,wird dann der mann eingerechnet weil er noch da wohnt? oder gilt dann die "öffentlich" gemachte trennung per gericht....
wer kennt sich da aus?
vielen dank
gilt getrennt von tisch und bett in der gemeinsamen wohnung?
z.b. beim antrag auf sozialhilfe oder EL,wird dann der mann eingerechnet weil er noch da wohnt? oder gilt dann die "öffentlich" gemachte trennung per gericht....
wer kennt sich da aus?
vielen dank
liebe mich dann am meisten,wenn ich es am wenigstn verdient habe,denn dann habe ich es am nötigsten!!