kann mir jemand dies beantworten

fselina
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.09.2004
Beiträge: 36
ich hatte in den skiferien einen unfall und war daher 5 wochen auser gefecht gesetzt. konnte nicht arbeiten leuft auch alles über die suva vom geschäft alles kein problem.
jetzt bekomme ich taggeld für die 5 wochen, darf der chef von da auch die obligatorischen sachen abziehen....? kann mir da jemand helfen, habe mir so eben dies frage gestellt und ich würde nein sagen...

Genisse jeden tag wie wenn es dein letzter wäre
Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
soviel ich weiss, wird vom Taggeld nichts abgezogen, darum versichert man überlicherweise ja nur 80 % vom Bruttolohn.
Kann aber auch sein, dass Du normal Salär bekommst und Deine Firma halt einfach die Summe von der Versicherung bekommt. So wird es bei uns gehandhabt.
Gruss
s.

You don't get always what you want - you get what you need!
waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
Von den Taggeldern dürfen keine AHV, ALV Abzüge gemacht werden. Jedoch bezahlst du weiterhin KTG und UVG.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
*savita*
Dabei seit: 22.06.2010
Beiträge: 1481
Bei mir war es damals, als ich einen Unfall hatte, wie bei Sinalco. Der Arbeitgeber hat mir ganz normal den Lohn weiter bezahlt.
abraxas
Dabei seit: 29.01.2005
Beiträge: 298
Beobachter!
DuffyDuck1
Dabei seit: 14.02.2003
Beiträge: 114
Ich habe auch ganz normal den Lohn bekommen, das Geschäft das Taggeld.

Es ist immer alles für etwas gut!
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Es ist abhänging wie man in der Firma versichert ist.
Oder besser was für ein Versicherungs reglement besteht.

Also wenn man z.B: für die ersten 3 Wochen voll versichert ist und erst ab der 4. Woche nur noch zu 80% dann werden von den ersten 3 Wochen alle Abzüge gemacht und von der 4 Woche an keine mehr.