fränzi:
Art. 36 Arbeitsgesetz
3. Arbeitnehmer mit Familienpflichten
Art. 36
1 Bei der Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeit ist auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten besonders Rücksicht zu nehmen. Als Familienpflichten gelten die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen.
2 Diese Arbeitnehmer dürfen nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden. Auf ihr Verlangen ist ihnen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gewähren.
3 Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben.
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kannst du mit deinem chef reden? wenn du erklärst, wie es deiner mutter geht, kann es ja gut sein, dass er findet, hey schau dir selber und sei bei deiner mutter. du musst natürlich mit niemandem sprechen über absenzgründe, wenn du es über ein eigenes arztzeugnis löst. aber ich denke nicht, dass da jemand kein verständnis hätte!