Keine Kraft mehr für Arbeit-ärztliches Zeugnis?

GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wenn jemand krank geschrieben wird, muss er doch diese Zeit am Schluss nicht noch abarbeiten ? Anders sieht es aus, mit unbezahlter Urlaub oder dergleichen.

Entweder du lässt dich vom Arzt krank schreiben oder du sprichst mit der Firma. Wünsche Dir viel Glück und viel Kraft!
Gelöschter Benutzer
Krank schreiben, weil die Mutter krank ist?

*delamitunterschreib*
Single
Dabei seit: 01.07.2010
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@GabrielaA

Ich habe nun extra noch einmal nachgelesen. Meine Aussage war wirklich nicht ganz korrekt. Diese regelung ist nur so, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht:

"Es gilt also: Wird der gekündigte Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist krank (oder verunfallt er), verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Krankheit.

Konkrete Folge: Weil Kündigungen in der Regel nur auf das Ende eines Monats ausgesprochen werden können, verlängert sich das Arbeitsverhältnis meistens um einen ganzen Monat.

Wichtig dabei ist aber: Dies gilt nur, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat.

Kündigen Angestellte selber, so ändert eine Krankheit (oder ein Unfall) während der Kündigungsfrist nichts - das Ende des Arbeitsverhältnisses wird also in diesem Fall nicht hinausgeschoben. Und der Betrieb kann den Arbeitnehmer auch nicht verpflichten, länger zu arbeiten"
Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
@Fränzie

Du könntest dich also ohne Folgen krank schreiben lassen. Sorry, habe gemeint, dass dies immer in der Kündigungsfrist ist.

Grundsätzlich bin ich aber @dela Meinung.
Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
Wie Nela schreibt: Mit dem Arbeitgeber reden. Und dann halt die Konsequenzen tragen und für die 2-3 Tage früher Gehen, halt auf entsprechend weniger Lohn verzichten. Oder noch einen Ferientag/Ueberstunden einziehen.

Den meisten Arbeitnehmer wird es wohl in der letzten Woche "stinken" noch zu arbeiten. Sowieso bei familiären Problemen. Aber wenn da jeder ein ärztliches Zeugnis holt?????
Mimi77
Dabei seit: 31.12.2008
Beiträge: 20
Liebe Fränzi, so wie Du schreibst ist vielleicht dass Problem grösser als es momentan aussieht. Wenn es Dir zuviel ist noch 2.5 Tage zu arbeiten, nehme ich an bist Du auch sonst irgendwie total am Anschlag. Finde es eine gute Idee wenn Du zum Arzt gehst, aber hole nicht nur ein Arbeitszeugnis, sondern gehe auch in eine Beratung wegen erhöhter Belastung.
Ich war in einer ähnlichen Situation, habe immer gedacht es liege an diesem oder jenem, dass ich nicht mehr kann. Habe mit diversen Sachen versucht mir selber zu helfen (Belastung abbauen). Leider wurde es nicht besser. Mit einer psychotherapeutischen Behandlung ging es mir nach 1 Monat schon bedeutend besser und ich bin sehr schnell gesund geworden.
Fränzi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 16.01.2008
Beiträge: 49
Vielen Dank für Eure Meinungen. Ich bin nicht der Typ, der einfach mal so bei "familiären Problemen" das Handtuch wirft. Ich spreche davon, dass wir nicht wissen, wie lange meine Mutter noch zu leben hat. Wie geschrieben, habe ich bis jetzt durchgebissen und war sogar arbeiten, als meine Mutter auf der Intensiv lag. Meine Aufgabe ist, die Protokollführung an einer 3-stündigen Sitzung, bei dem ich mit voller Konzentration dabei sein muss. Und das bringe ich jetzt einfach nicht. Durch die ganze Belastung bin ich nervlich sehr angeschlagen und kämpfe selber mit gesundheitlichen Problemen.
Ich werde nachher im Geschäft anrufen und nach einer gemeinsamen Lösung suchen.
Gelöschter Benutzer
fränzi:

Art. 36 Arbeitsgesetz

3. Arbeitnehmer mit Familienpflichten

Art. 36

1 Bei der Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeit ist auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten besonders Rücksicht zu nehmen. Als Familienpflichten gelten die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen.

2 Diese Arbeitnehmer dürfen nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden. Auf ihr Verlangen ist ihnen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gewähren.

3 Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben.

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kannst du mit deinem chef reden? wenn du erklärst, wie es deiner mutter geht, kann es ja gut sein, dass er findet, hey schau dir selber und sei bei deiner mutter. du musst natürlich mit niemandem sprechen über absenzgründe, wenn du es über ein eigenes arztzeugnis löst. aber ich denke nicht, dass da jemand kein verständnis hätte!
Gelöschter Benutzer
ich finde es gar nicht gut, zu raten die zähne zusammenzubeissen und sich selber zu überfordern, wenn man merkt, man kann nicht mehr.
Gelöschter Benutzer
@jelena, ach gut, hast du den gesetzets art. noch reingestellt, somit muss ich den paragrafen nicht noch extra für thomas fisler raussuchenicon_smile.gif