das kannst du im jeweiligen baureglement klar nachlesen. ungeheizte kellerräume sind aber wohl überall keine wohnfläche oder müssen nicht an die ausnützungsziffer angerechnet werden.
Ein Keller gehört zur Nutzfläche und nicht zur Wohnfläche. Wenn ich mich nicht irre, können Balkone und Terrassen bis zu einem gewissen Prozentsatz zur Wohnfläche gerechnet werden.