Kennt sich jemand mit Erbsachen aus?

butterfly
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.11.2007
Beiträge: 92
Mein Grossvater ist gestorben, vor zwei Jahren ist mein Vater gestorben. Somit werde ich als Einzelkind meines Vaters zum gesetzlichen Erben meines Grossvaters zusammen mit meinen beiden Tanten und dem Onkel.
Meinen Tanten und meinen Onkel passt dies gar nicht. Meine Annahme ist dass es der Betrag für sie nicht so schlimm wäre als vielmehr dass sie mich "ernst" nehmen müssen und ich nicht mehr einfach das Kind bin (und das mit 39)!?!?!
Anyway.
Wie ist das gibt es immer eine Erbverhandlung und wenn ja kann ich da einen Vertreter hinschicken z. B. ein Anwalt?
Können die mich irgendwie hintergehen? Auf was muss ich achten?

Wäre dankbar für ein paar Tips.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
hm - eine an und für sich klare sache, aber recht komplex.
ich würde dir raten, einen juristen beizuziehen. sei dies für den ersten moment die unentgeltliche rechtsberatung der wohngemeinde (gratis) oder dann u.u. später einen eigenen anwalt (geht auf deine kosten).

wenn mobile werte/wertgegenstände vorhanden sind (wertpapiere die zuhause liegen, wertvolle gemälde, teppiche usw.) würde ich umgehend ein inventar verlangen. solange die erben unter sich nicht einig sind, darf kein erbe irgendwelche gegenstände an sich nehmen.

lgt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Pippi
Dabei seit: 15.04.2008
Beiträge: 1236
Butterfly in welchem Kanton wohnst du?
butterfly
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.11.2007
Beiträge: 92
@pippi
PN

@Thomas
Ja, wie ist das z.B. mit noch vorhandenem Schmuck, das sind halt doch eher emotionale Werte, die können momentan willkürlich verteilt werden oder? Wie kann ich später beweisen dass noch etwas da war? Die Beerdiung ist erst ende Woche wäre ja Wahnsinn wenn ich vorher "rechtlich" etwas unternehmen würde.icon_frown.gif Aber die Verwandten können bis dann nehmen was sie wollen, dies würde mich traurig machen, ich bin bis 10jährig bei meinen Grosseltern aufgewachsen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
also eigentlich darf niemand was wegnehmen, ohne dass die anderen erben einverstanden sind. drum wäre allenfalls ein inventar angebracht.
die wohnung wird amtlich verschlossen und niemand hat zutritt, bis das inventar erstellt ist.
aber es ist schon so, dass emotionen dran hängen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Shanti
Dabei seit: 30.04.2010
Beiträge: 1489
Wir haben das Problem ja auch grad. Eigentlich gehört alles zur Erbmasse und nichts darf einfach so genommen werden. Frage ist halt immer, wie viel einem das Ganze wert ist und um was es sich handelt. Je nachdem fährt man wohl besser, wenn man ein Auge zudrückt. Erbstreit kostet oft mehr als "nur" Geld. Am Besten wäre es wohl, wenn die Erben sich gemeinam einigen könnten, was an Sachwerten wem zugeteilt wird und wie man mit dem Rest verfahren will. Geld ist da einfacher zu handhaben.

Der Weg ist das Ziel
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Vielleicht müsstest du auf das Einwohneramt deines Grossvaters gehen und fragen wie das läuft, auch wegen der Beerdigung. Da hast du ja auch ein Mitspracherecht. Diese wird ja aus der Erbmasse bezahlt, sofern die Gemeinde nichts übernimmt. Eigentlich entsteht ja sowas wie eine Erbgemeinschaft. Du kannst auch anmerken dass du als *Erbe unerwünscht* bist und sie können dich dann über deine Rechte aufklären.

Deine Tante und Onkel werden natürlich so schnell als möglich alles Wertvolle verschwinden lassen, damit *ihres* schon mal gesichert ist das sie wollen.

Bei uns war es so, dass wir gemeinsam in die Wohnung rein sind und jeder hat das nehmen können was ihm viel bedeutete. Das meiste hat mein Bruder behalten weil die Wohnung ihm gehört hat. Das war auch ok, weil was soll ich mit dem Mobiliar machen. Wir haben auch gemeinsam die Wohnung geräumt und waren sehr erstaunt wieviel man aus so einer kleine Wohnung raustragen kann.
~Tornado~
Dabei seit: 25.01.2005
Beiträge: 1384
melde auf der wohngemeinde deines grossvaters, dass ihr erben auch nicht so gut versteht und du angst hast, dass dinge verschwinden, bevor sie abgesprochen wurden.
das erbe sollte dann offiziell "eingefroren" werden bis zu erbteilung, die dann genau schriftlich festgelegt werden muss. die anderen bekommen dies schriftlich und wenn sie was entwenden, machen sie sich starfbar.

also kontkt mit dem gemeindeamt suchen und helfen lassen.

www.elterncoach.ch