Zinaida
Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 201
@monster
sich der Aufklärung einer Straftat zu entziehen ist verboten keine Frage.
Sachbeschädigung ist eine Straftat, komplett egal wer letztendlich haftet.
sich der Aufklärung einer Straftat zu entziehen ist verboten keine Frage.
Sachbeschädigung ist eine Straftat, komplett egal wer letztendlich haftet.