Kind hat Velo umgeschmissen-Mutter gibt falsche Adresse an!

Corinna
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 2187
wir hatten gerade vor 2 Wochen einen Versicherungsvertreter da, der uns erklärt hat, dass wir als Eltern haftbar sind für die Schäden, die unsere Kinder machen. Die Versicherung aber ist nicht in jedem Fall haftbar.
Wenn das Kind vom Alter her in der Lage ist zu merken, dass es bewusst einen Mist macht, dann muss die Versicherung nicht haften für den entstandenen Schaden!

Nur das ich hier richtig verstanden werde... unsere Kinder haben nichts ausgefressen oder beschädigt. Es ging um eine neue Versicherung! Und nein, ich bin nicht die Parklady!!!

Er nahm dann als Beispiel unseren Sohn, 8 Jahre alt. Wenn unser Sohn einen Stall anzünden würde, so à la "zeusle", dann hätte die Versicherung das Recht den Schaden nicht zu bezahlen, da er vom Alter her bereits in der Lage ist zu entscheiden, dass Feuer gefährlich ist. Wir als Eltern jedoch wären Schadenersatzpflichtig, da wir in diesem Falle unsere Erziehungspflicht verletzt hätten *schluck*.

Es gab dann eine rechte Diskussion mit diesem Versicherungsvertreter icon_smile.gif wir sind bis heute nicht überzeugt, dass wir neu unsere Versicherung bei dieder Gesellschaft abschliessen werden... zu gross das Risiko icon_smile.gif)))

http://www.9-i.ch

♥ Lache - und die Welt lacht mit dir ♥
;o)tja
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einfach ich - denkst du nicht, dass dies eine allgemeine regel ist? dass dies jede versicherung so handhabt?

maul halten, land gewinnen, sicherheitabstand!
monster
Dabei seit: 14.01.2003
Beiträge: 385
Aaaalso, Eltern haften nicht für ihre Kinder (ZGB Art 19). Das ist das Gesetz das für die Schweiz gilt, D ist mir schnurtz.
Wenn ein Kind einen Schaden macht, weil es nicht abschätzen konnte, dass sein tun Konsequenzen hatte, ist tatsächlich niemand haftbar. Daraus ergibt sich, dass die Haftpflicht nicht bezahlt.
Wenn ein Kind bewusst etwas kaputt macht ist das Kind haftbar. Die Versicherung wird nicht zahlen, weil der Schaden bewusst gemacht wurde, z.B. Vandalismus.
Wenn das Kind aus Versehen eine Schaden verursacht hat, DANN zahlt die Versicherung. Aber nicht weil die Eltern haftbar sind, sondern weil Kinder in der Police eingeschlossen sind.

Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! icon_razz.gif


Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! :-P
Corinna
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 2187
tja, ich weiss es nicht.
Ich gehe demnächst in der Migros neuen Kaffee kaufen, und dann lade ich glaub einen nach dem anderen ein und lasse mich beraten icon_smile.gif die beste Versicherung nehme ich dann lol

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unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Eine Haftung der Eltern für das Verhalten der Kinder besteht (nur) dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, die sie gegenüber dem Kind haben (Artikel 333 Zivilgesetzbuch)


Für (finanzielle) Schäden, die andern zugefügt werden, sind urteilsfähige Jugendliche selber verantwortlich. Ob und wieweit Jugendliche für einen Schaden, den sie verursacht haben, haftbar gemacht werden können, wird individuell beurteilt.
Da wird abgeklärt, ob sie die Bedeutung und die Folgen ihres Verhaltens abschätzen konnten und ob sie den Schaden vorhersehen oder vermeiden hätten können.
Manchmal passieren einem ja auch Missgeschicke, man ist zum Beispiel unaufmerksam.
Für solche Fälle sollte man eine Haftpflichtversicherung haben.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ein aufschlussreicher text, nach schweizer recht:
(ps: deutsches recht ist oft gleich oder sehr ähnlich, aber ab und zu eben nicht ...)

http://www.ktipp.ch/beratung/1031259/Privathaftpflicht-Versicherung_Ist_der_Schneeball-Schaden_gedeckt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
;o)tja
Dabei seit: 11.02.2007
Beiträge: 3402
und eben darum möchte ich wissen, ob ein kind extra ein e-bike umschmeissen kann! ob das wirklich absicht war!

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;o)tja
Dabei seit: 11.02.2007
Beiträge: 3402
vielleicht sollte ich mal einen test am objekt mit dem subjekt machen?

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Gelöschter Benutzer
ach so, also würde der schaden DOCH gedeckt weil unsere versicherungen kulant sind.

aber schon merkwürdig, dass der schaden nicht bezahlt würde, wenn das kind dieses velo umschmeisst. hingegen, wenn es sich daran anlehnt und es deshalb umfällt, schon. juristisch gesehen, ohne diese kulanz.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
und monster, dir empfehle ich, art. 333 zgb zu studieren.

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