GeduldbringtRosen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 09.02.2007
Beiträge: 131
Seit vielen Jahren habe ich die Vormundschaft über eine behinderte, erwachsene Person, wo ich alle 2 Jahre einen Vormundschaftsbericht schreiben musste und die ganze Buchhaltung abgeben musste zur Prüfung und Wiederwahl für die nächste "Amtsperiode" von 2 Jahren.
Ab dem 1,. Januar 2013 soll das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR im Aargau in Kraft treten, das soll heissen dass es keine Vormundschaften mehr gibt, bezw. nur noch Beistandschaften nach dem neuen Gesetz.
Es soll Änderungen geben + die Ansprüche an die privaten Mandatsträger bezüglich Rechnungsführung und Berichterstattung steigen werden.
Was genau heisst das für mich, was wird neu in der Rechnungsführung und was in der Berichterstattung und was sonst noch....?
Wer kennt sich aus, was das für Veränderungen sind?
Ab dem 1,. Januar 2013 soll das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR im Aargau in Kraft treten, das soll heissen dass es keine Vormundschaften mehr gibt, bezw. nur noch Beistandschaften nach dem neuen Gesetz.
Es soll Änderungen geben + die Ansprüche an die privaten Mandatsträger bezüglich Rechnungsführung und Berichterstattung steigen werden.
Was genau heisst das für mich, was wird neu in der Rechnungsführung und was in der Berichterstattung und was sonst noch....?
Wer kennt sich aus, was das für Veränderungen sind?