Kindes- und Erwachsenen-Schutzrecht KESR im Aargau ab dem 01.01.2013

GeduldbringtRosen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 09.02.2007
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Seit vielen Jahren habe ich die Vormundschaft über eine behinderte, erwachsene Person, wo ich alle 2 Jahre einen Vormundschaftsbericht schreiben musste und die ganze Buchhaltung abgeben musste zur Prüfung und Wiederwahl für die nächste "Amtsperiode" von 2 Jahren.

Ab dem 1,. Januar 2013 soll das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR im Aargau in Kraft treten, das soll heissen dass es keine Vormundschaften mehr gibt, bezw. nur noch Beistandschaften nach dem neuen Gesetz.
Es soll Änderungen geben + die Ansprüche an die privaten Mandatsträger bezüglich Rechnungsführung und Berichterstattung steigen werden.

Was genau heisst das für mich, was wird neu in der Rechnungsführung und was in der Berichterstattung und was sonst noch....?

Wer kennt sich aus, was das für Veränderungen sind?
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
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hey, die änderung des kantonalen gesetzes basiert auf der änderung im schweizerischen zgb.

mehr darüber findest du unter:

http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/themen/gesellschaft/ref_gesetzgebung/ref_vormundschaft.html

zu unterst findest du im übrigen die neu gültigen gesetzestexte.

die vormundschaft ist m.E. gleichwertig mit der umfassenden beistandschaft (Art. 398 nZGB), weil die handlungsfähigkeit, wie bei der vormundschaft, von gesetzes wegen entfällt.

Art. 405 ff nZGB beschreiben übrigens aufgaben und kompetenz der beistände.

lg pippilangstrumpf icon_smile.gif
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
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übrigens erhalten im kt. zug die privaten mandatsführer eine ausführliche einführung zum thema. erkundige dich doch bei der vormundschaftsbehörde der wohngemeinde deines mündels, ob etwas ähnliches geplant ist.
Bleistift
Dabei seit: 25.08.2012
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@GBR: Die Revision des Vormundschaftsrechts als Teil des ZGBs ist gesamtschweizerisch. Die Vormundschaft ist die einzige Massnahme die am 01.01.2013 automatisch und ohne Behördenbeschluss in eine umfassende Beistandschaft umgewandelt wird. Die Wirkungen bleiben dieselben, d.h. die Handlungsfähigkeit ist entzogen. Für Dich ändert sich von der Mandatsführung her nichts, aber es dürfte eine neue Behörde zuständig sein, die alten Laienbehörden werden durch Fachbehörden (im Kanton Aargau Familiengerichte) ersetzt. Du wirst sicher entsprechende Infos erhalten.