Kita fristlos kündigen?

Talunga
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.11.2013
Beiträge: 0
Guten Tag zusammen

Eine Kollegin von mir hat mit einer Kita Probleme. Es ist ein ständiger Wechsel der Betreuungspersonen. Die Mitarbeiter kommen und gehen. Meist sind es nur Praktikantinnen. Es fehlt inzwischen eine Betreuungsperson mit Diplom. Somit müsste die Stadt längst eingreifen und diese Kita schliessen. Doch da passiert nichts. Die zuständige Person der Stadtverwaltung ist ständig "nicht im Büro".

Kann man einen solchen Vertrag fristlos kündigen, resp. auf Ende Dezember? Bis Ende Dezember arbeitet da noch eine Kollegin meiner Kollegin, welcher sie auch vertraut. Im Januar hätte diese Person Zeit um das Kind direkt zu betreuen und ab Februar geht sie in die neue Kita.

Rechlich finde ich leider keine definitive Antwort bei meinen Google-Versuchen.

Vielen Dank für die Hilfe
Talunga
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Dadurch, dass die Kita die gesetzlichen Vorschriften nicht mehr erfüllt, ist sie bereits Vertragsbrüchig geworden. Im Bereich Kinderbetreuung würde ich sogar davon ausgehen, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre, wenn nicht sogar im Hinblick auf eure Sorgfaltspflicht sogar Notwendig. Um aber ganz sicher zu gehen, würde ich einen eingeschriebenen Brief senden mit einer Frist, bis wann die Auflagen wieder erfüllt sein müssen.
glitzerfee2
Dabei seit: 26.03.2004
Beiträge: 305
Deine Kollegin hat einen Betreuungsvertrag unterschrieben mit einer Kündigungsfrist. Meines Erachtens ist dieser Vertrag gültig. Sie kann ja das Gespräch suchen mit der Leitung und die Situation erklären, vielleicht kommt man ihr entgegen. Ansonsten: wenn sie sich so sicher ist, dass der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten wird, respektive nicht entsprechendes Personal arbeitet: unbedingt Behörden informieren. Diese werden dann die Situation prüfen und sicher nicht die Kita per sofort schliessen. Wahrscheinlich werden Auflagen gemacht, die zwingend zu erfüllen sind.
Deine Kollegin soll einfach daran denken, was passiert, wenn alle fristlos kündigen: dann fehlt der Kita nämlich das Geld um die Löhne zu bezahlen...

@ibex: es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für die Kinderbetreuung, das sind häufig nur Reglemente oder Verordnungen. Sollte die Kita dem Verband Kibesuisse (KitaS) angehören, kann man auch da vorstellig werden. Die reagieren häufig schneller als die Behörden.
Aber es braucht viel, bis eine Kita geschlossen wird!
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
"glitzerfee2" schrieb:

es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für die Kinderbetreuung, das sind häufig nur Reglemente oder Verordnungen. Sollte die Kita dem Verband Kibesuisse (KitaS) angehören, kann man auch da vorstellig werden. Die reagieren häufig schneller als die Behörden.
Aber es braucht viel, bis eine Kita geschlossen wird!


So viel ich weiss unterstehen Kitas der Pflegekinderverordnung sowie in den meisten Kantonen auch weitergehenden Verordnungen und sind daher Bewilligungspflichtig. Wenn die Personalvoraussetzungen welche für die Bewilligung vorausgesetzt wurde nicht mehr gegeben sind, so ist auch die erteilte Bewilligung nicht mehr gültig.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Natürlich kann man den Vertrag fristlos kündigen wenn sich die Kita nicht an die Vorschriften hält. Und schliesslich geht es hier um Kinder und das Vertrauensverhältnis stimmt so einfach nicht mehr. Ein Vertrag ist nicht nur einseitig auch die andere Seite muss sich an die Abmachungen halten.
Wenn es da um mein Kind ginge, würde ich mich nicht noch lange um Formalitäten kümmern, sondern das Kind per sofort nicht mehr bringen und allfällige Rechnungen die sie noch stellen wollen nicht bezahlen.

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
Talunga
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.11.2013
Beiträge: 0
Danke für die Antworten.

@ibex: ich bin mir da nicht so sicher, dass deren Bewilligung automatisch nicht mehr gültig ist, nur weil keine Person mit Diplom anwesend ist. Das steht so leider nirgens.

@glitzerfee: Die Leitung kündigt selber dem Personal mit Worten, wie "du kannst gehen, ich brauch dich nicht mehr". Ob da ein Gespräch sinnvoll ist, sei mal dahin gestellt.
Und die Behörden tun ja nix. Die Dame hätte heute übrigens auftauchen müssen um alles zu prüfen. Sie kam nicht. Versucht man sie im Büro zu erreichen, ist sie angeblich nicht da.

@Universum: Mit dem Risiko schlussendlich auf fast Fr. 1'000.- sitzen lassen, weil man diese doppelt bezahlen muss?

Es ist keine einfache Situation für meine Kollegin. Aber sie versucht weiterhin mit den Behörden was zu erreichen. Den Verein habe ich ihr auch mal angegeben, damit sie dort vieleicht etwas in Erfahrung bringen kann, wie sie vorzugehen hat.

Da hab ich es wesentlich einfacher. Mein Knirps wird von Grosseltern und Gotti gehütet und es funktioniert echt super.
Malaga1
Dabei seit: 01.12.2007
Beiträge: 521
Du wirst für genau diese Frage kaum eine hieb- und stichfeste Antwort finden, denn die Juristerei ist ja immer Auslegungssache. Es müsste einen Gerichtsentsscheid für einen solchen Fall gebrn,der die Frage beantwortet: Ist es verhältnismässig, in so einem Fall fristlos zu kündigen? Die Frage ist, was passiert, wenn deine Kollegin nun fristlos kündigt. Im schlimmsten Fall werden ihr die weitere Monatsrechnungen gestellt. Die zahlt sie nicht. Jetzt kann die KiTa-Betreiberin deine Freundin betreiben. Dann macht sie Rechtsvorschlag, da sie ja der Meinung ist, es gäbe keinen Vertrag mehr. Dann muss die KiTabetreiberin das Fortsetzungsbegehren stellen, was aber kostenpflichtig ist und dann könnte es zu einem Gerichtsfall kommen. Ich würde aber mal vermuten, so weit geht die KiTa-Betrieberin kaum, da das viel zu aufwändig und zu teuer ist. Wenn ich deine Freundlin wäre würde ich noch etwas mit Behörden und Presse drohen und dann liegt ziemlich sicher eine gütliche Einigung drinn. Ich würde eindeutig fristlos kündigen.