Kostgeld

Hamilette
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.04.2018
Beiträge: 9
Guten Tag zusammen, ich habe einen Volljährigen Sohn der eine Lehre absolviert hat, nach seinem Sprachsufenthalt geht er ins Millitär und will anschliessend noch eine Ausbildung machen. Wieviel kann ich von ihm verlangen da er noch zuhause wohnt? Anzumerken ist, dass er über ein nicht unerhdbliches Vermögen verfügt da sein Vater gestorben ist.
Klar ist, dass er für KK und so weiter selber zahlen muss, die Frage ist nur, Kost und Logis was ich erwarten kann. Ich bin Alleinerziehend und hsbe noch zwei weitere Schulpflichtige Kinder aus 2. Ehe. Danke gür Eure Tipps
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Schau mal hier nach, findest du bestimmt etwas.

http://www.budgetberatung.ch/Budgetberatung.2.0.html

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
Hamilette
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.04.2018
Beiträge: 9
Danke, leider finde ich nur Beispiele für während der 1. Lehre oder wenn die Kinder studieren, oder einer Arbeit nachgehen, was man berechnen kann wenn es die 2. Ausbildung ist, bin ich nicht fündig geworden...
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Warum sollte bei der Berechnung mitenetscheidend sein, ob es eine Erst- oder Zweitausbildung ist?
Ebenso würde ich sein Vermögen nicht berücksichtigen.

Schau mal was er verdient, was seine Verpflichtungen sind was er dann noch hat. Davon einen angemessenen Betrag.

Militär: Während der RS verdienen die Jungs in der Regel nicht allzu viel. Falls der die DD-RS macht, steigt dann das Einkommen. Das wäre auch zu berücksichtigen.

Ich würde wirklich nur seine aktuelle finanzielle Situation anschauen und dort einen Betrag festsetzen. Aus meiner Sicht ist zB. auch nicht relevant, dass du AE bist und noch andere Kinder da sind icon_smile.gif
Sein Zimmer wird dadurch weder grösser noch kleiner, seine Wäsche nicht mehr und nicht weniger, ebeso sein Essen.
Grüsse Yvonne
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Ich bin so ziemlich in der gleichen Situation. Nur habe ich sonst keine Kinder mehr. Was etwas den Geldruck vermindert.

Wir haben uns das auch schon überlegt. Er geht ab Januar in die RS geht macht den Durchdiener. Das heisst er ist faktisch 2019 das ganze Jahr im Militär. Da bekommt er keinen festen Job. Aber er hat ein Angebot for 2-3 Monate voll und ev. noch den Rest bis Ende jahr auf Teilzeitbasis.
Danach möchte er auch eine Weiterbildung machen, ist aber Berufsbegleitend, also er hätte dann einen 80% Job.

Ich Denke es gibt nicht eine Berechnung die jetzt gerade dafür gemacht ist. Es ist so ein Zwischending zwischen Lehre und Beruf.

ich weiss ja nicht, was er gelernt hat, aber nimm mal den Lohn den er bekommen würde nach der Lehre und rechnet das mal gemäss Budgetblatt aus. Und schaut dann, ob das für beide so stimmt.

Meiner muss z.b. während dem Durchdiener nichts bezahlen, die sind ja fast nie zu Hause. Waschen tut er sowieso selber und ein oder 2 Wäsche pro Woche kostet nicht viel.

Es gibt, bin ich der Meinung, kein Richtig oder Falsch, sondern ein Miteinander.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
"Yvonne" schrieb:

Warum sollte bei der Berechnung mitenetscheidend sein, ob es eine Erst- oder Zweitausbildung ist?
Ebenso würde ich sein Vermögen nicht berücksichtigen.

Schau mal was er verdient, was seine Verpflichtungen sind was er dann noch hat. Davon einen angemessenen Betrag.

Militär: Während der RS verdienen die Jungs in der Regel nicht allzu viel. Falls der die DD-RS macht, steigt dann das Einkommen. Das wäre auch zu berücksichtigen.

Ich würde wirklich nur seine aktuelle finanzielle Situation anschauen und dort einen Betrag festsetzen. Aus meiner Sicht ist zB. auch nicht relevant, dass du AE bist und noch andere Kinder da sind icon_smile.gif
Sein Zimmer wird dadurch weder grösser noch kleiner, seine Wäsche nicht mehr und nicht weniger, ebeso sein Essen.
Grüsse Yvonne


Soweit ich das Verstehe, verdient er ja nichts, da Sprachaufenthalt, RS (gut da gibts was) und danach Weiterbildung. Also nichts mit Arbeiten
Hamilette
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.04.2018
Beiträge: 9
Während seinem Sprachaufenthalt bekam er noch Waisenrente, das hat auch seinen Aufenthalt finanziert. danach macht er die RS mit Durchdiener. Da ist er logischerweise kaum da, verdient aber etwas. Da muss er auch nicht gross abgeben. Danach ist keine Weiterbildung! Es ist eine komplett andere Ausbildung die nochmals drei bis vier Jahre Vollzeit dauert, seine erste dauerte schon vier Jahre.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Aber in der 2. Ausbildung wird er ja wohl was verdienen.

Dann ist es dich klar. Der Lehrlingslohn gilt.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
Würde auf der gemeine nachfragen, ob sie eine liste haben, wo du das berechnen kannst

Habe schon gehört, das es anscheinend eine art stipendium für lehrlinge gibt. Weiss aber nicht, wie das funktioniert.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Ich würde auch nur sein Lehrlingslohn berücksichtigen. Setze es so fest dass ihr beide damit leben könnt. Er hat den vorteil dass er sich keine Eigene Wohnung/Studio nehmen muss und du bekommst noch eine entlastung für dein Hauhaltsbudget. Ob er Geld geerbt hat oder du AE bist spielt dabei doch keine Rolle. Sträubt er sich denn dagegen?

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi