Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Frage zu Fristen

jeruscha
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
Mein Mann erfährt am 31. Mai um 17h ob er eine Ausbildungsstelle mit Beginn August 2011 erhält. Er hat zwei Monate Kündigungsfrist, müsste somit im Mai noch kündigen.
Ist die Kündigung fristgerecht und gültig, wenn er am Abend des 31. diese der stellvertretenden Teamchefin abgibt und quittieren lässt, da von der Administration und Heimleitung nach 17h niemand mehr im Haus ist?
basilikum
Dabei seit: 22.03.2010
Beiträge: 638
Ich denke, quittieren muss, wer den AV mitunterschrieben hat. Aber dies ist nur meine Vermutung!
Martina2
Dabei seit: 05.12.2002
Beiträge: 45
Wenn die persönliche Entgegennahme noch zu Bürozeiten geschieht, so gilt die Kündigung als entgegengenommen. Da dies derjenige sein muss, welcher den AV mitunterschrieben hat, stimmt nicht. Wenn die stellvertretende Teamchefin das macht, reicht es aus.
Gelöschter Benutzer
Keine Ahnung, aber drücke die Daumen!!!
jeruscha
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
@Martina

es wäre auserhalb der Bürozeiten, um ca 18h abends
Gelöschter Benutzer
Also ich sehe die Lage so:

Normalerweise müsste der Kündigungsbrief bis am 31. Mai beim Arbeitgeber ankommen. Um beweisen zu können, dass er bis zu diesem Datum ankommt, schickt man einen solchen Brief normalerweise per Einschreiben.

Wenn Du (bzw. Dein Mann) den Brief persönlich überbringen möchte und sich die Übergabe quittieren lässt, sollte dies auch am 31. während der Arbeitszeiten erfolgen.

Wenn er erst nach 18 Uhr den Brief bringt, d.h. ausserhalb der Büro- und Postzeiten, würde ich sagen, dass der Arbeitgeber dies als nicht gültig abschreiben könnte, bzw. als gültig ab dem 1. Juni.

Dazu kommt, dass die Teamchefin einen solchen Brief vielleicht nicht quittieren würde/dürfte.

Bei uns ist klar angegeben, wer eingeschriebene Briefe von der Post entgegennehmen darf. Wenn jemand einen Kündigungsbrief persönlich überbringt und quittieren lässt, dann macht er das bei der Direktion oder beim Personalchef. Andere Leute würden und dürfen solche Briefe nicht quittieren.

Gibt es denn keine Möglichkeit, dass er die Antwort ein wenig früher erhält?

Oder dann zumindest eine Möglichkeit, dass er den Brief gleich um 17Uhr05 bringen kann? Dann ist vielleicht noch Bürozeit und er kann den Brief bei der Direktion abgeben.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
http://www.creativpersonal.ch/default.asp?pLngCateId=240&pIntLevel=3&pLngPageId=732#Die_Ordentliche_K_ndigung

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
jeruscha
ThemenerstellerIn
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@thomas

"Rechtzeitigkeiticon_biggrin.gifer Zugang der Kündigung genügt. Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Möglichkeit der Kenntnisnahme muss gegeben sein. Bei schriftlicher Form: wenn sie in den sogenannten Machtbereich der Gegenpartei gelangt (Wohnung, Betrieb, Briefkasten, Postfach). Eine Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie vor Beginn der Kündigungsfrist der Gegenpartei zugeht oder ausgesprochen wurde. Verweigert der Empfänger die Entgegennahme der Kündigung, so gilt sie dennoch als zugestellt. Wird der Empfänger bei Einschreiben nicht angetroffen, so gilt die Kündigung zu dem Zeitpunkt erfolgt, an dem der Brief frühestens auf der Post abgeholt werden kann. Verspätete Kündigungen sind gültig, gelten aber erst ab dem nächstfolgenden Zeitpunkt. Kenntnisnahme ist für die Gültigkeit der Kündigung nicht notwendig. Der Poststempel hingegen ist nicht massgebend."

würde das heissen, wenn die stellvertretende Teamleitung am 31. mittels Unterschrift dein Eingang der Kündigung bestätigen würde, wäre sie rechtskräftig? Denn sie wäre ja folglich am Abend des 31. auf dem Schreibtisch der Heimleitung, auch wenn diese bereits Feierabend gemacht hat.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ich würde sogar weiter gehen und vermuten, dass es nicht mal zwingend die stv sein müsste, die den brief entgegen nimmt, sondern es an und für sich reichen dürfte, wenn z.b. der nachtwächter oder sonst ein/e angestellte/r des arbeitgebers den empfang bestätigen würde.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
Ich habe jetzt keine Antworten gelesen. Besteht keine Möglichkeit, beim neuen Arbeitgeber die Zu- oder Absage vorher zu erfahren? Ein paar Stunden, würde ja schon reichen. Den Mitbewerbern wird es ja ähnlich ergehen, wie deinem Mann (wenn sie schon länger beim gleichen AB arbeiten).

gruss