Kündigung, Eintrittsdatum oder Austellungsdatum

Spillmann_LM10
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 21.05.2018
Beiträge: 1
Hallo zusammen

Ich schreibe gerade ein Kündigungsschreiben.
In der Kündigung muss ersichtlich sein von wann der Arbeitsvertrag ist.

Ich stelle mir nun die Frage ob das Ausstelldatum, also wann der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber verschickt wurde (19.07.2017)

oder:

das Einstelldatum, also wann ich den ersten Arbeitstag hatte (25.07.2017)

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
NYC
Dabei seit: 20.11.2015
Beiträge: 83
Wieso muss dies ersichtlich sein?

Dann würde ich wohl folgendes schreiben:

Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis mit der Firma XY gemäss Arbeitsvertrag vom 19.7.17 fristgerecht per ....

Der vertraglich vereinbarte Arbeitsbeginn spielt eine Rolle, wenn es darum geht, dass du nach einer gewissen Zeit z.B. längere Kündigungsfrist hättest.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Du kündigst das Arbeitsverhältnis, welches am ..DATUM begann. Das steht im Vertrag.

Ich erhielt in all den Jahren etwa 3 oder 4 Verträge. Dort steht, das Arbeitsverhältnis besteht seit dem ....DATUM.

Die Kündigung bezog ich auf das Arbeitsverhältnis eben seit DATUM.

Das Datum, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und der erste Arbeitstag müssen nicht mit dem Datum, an dem das Arbeitsverhältnis begann, übereinstimmen.

Bsp: im März habe ich einen Arbeitsvertrag mit der neuen Angestellten abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1. MONAT. Da noch Feiertage und Brücke und Wochenende ist, ist der erste Arbeitstag etwas später.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066

Das Dokument, worauf du dich beim Kündigungsschreiben beziehst, ist der Vertrag vom 19.07.2017.
Daher ganz klar Datum der Vertragsausstellung. Was im Vertrag selber dann steht, ist zweitrangig.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.