Kündigung Mieter

pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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Ich vermute das Problem ist hier dass gleichzeitig zwei Dinge vermischt werden, welche rechtlich unterschiedlich gehandhabt werden.
1. Büroräume für den Betrieb (Bauernhof) -> Eigenbedarf
2. Wohnung für angestellte -> kein Eigenbedarf

Gekündigt muss in jedem Fall fristgerecht auf den gültigen Kündigungstermin, die Frage ist nur, ob es eine Aussicht auf Fristerstreckung gibt. (so viel ich weiss bis maximal 2 Jahre)

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)