Kündigung - Überzeit gestrichen

maz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.07.2004
Beiträge: 11
Hallo

Mein Mann hatte Ende Dezember 2011 seine Arbeitsstelle gekündigt. Mit der Kündigung teilte er mit, dass er noch 18 Tage Ferien offen habe und 100 Stunden Überzeit. In den letzten Wochen hat er ein paar mal nachgefragt wie und wann er die Überzeit einziehen kann.

Heute haben sie ihm mitgeteilt, dass alles gestrichen wird mit der Begründung, dass er irgendwann mal ein Mail erhalten habe und dort alles drin stehe (Seine Arbeitskollegen wissen aber auch nichts davon!). Da mein Mann aber täglich 50 - 60 Arbeitsmail erhält und sonst schon das tägliche Arbeitspensum nicht meistern kann, hat er dieses Mail wohl in einer ruhigen Minute lesen wollen oder ev. übersehen.

Mein Mann hat heute klar mitgeteilt, dass er diese Streichung nicht akzeptieren kann. Das Gespräch ist nicht wirklich positiv ausgefallen. Auch seine Chefin hat sich nicht für Ihn eingesetz, im Gegenteil sie ist ihm in den Rücken gefallen.
Sie haben nun meinem Mann gedroht, dass wenn er seine Arbeit nicht korrekt erledigt oder Überzeit kompensiere, dass sie ihn kurzfristig entlassen werden.

Es gab Zeiten, da hatte er bis zu 2000 Pendenzen und teilweise am Wochenende noch zu hause gearbeitet.

Noch zu erwähne ist vielleicht dass er in einem sehr grossen Konzern arbeitet und bereits über 10 Jahre dort ist.

Kennt sich jemand mit solchen Situationen aus?
Was können wir gegen den Arbeitgeber unternehmen?

Mein Mann würde ja auch einen Kompromiss eingehen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüsse
Maz
Gelöschter Benutzer
ev. Arbeitsgericht ... und das dort seriös abklären

würde ich wohl so probieren
emu
Dabei seit: 21.02.2007
Beiträge: 132
das mail müsste ja nachverfolgbar sein um das ganze überprüfen zu können. ob der inhalt dann rechtlich "verhebet" würde am besten von einem rechtsdienst abgeklärt (berufsverband, gewerkschaft o.ä.). eine solche unterstützung wäre auch sinnvoll, wenn der ag mit fristloser kündigung droht.

am besten wäre es natürlich, wenn MIT dem ag eine lösung gefunden würde.

so oder so: auch das arbeitszeugnis würde ich dann einem rechts- oder beratungsdienst vorlegen.
Milupa_66
Dabei seit: 26.08.2007
Beiträge: 188
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
In gewissen Kaderfunktionen ist die Ueberzeit bereits im Lohn inbegriffen.

Wurde dann bisher die Ueberzeit kompensiert oder ausbezahlt ?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
hallo maz
ich gehe davon aus, dass dein mann einen "normalen" arbeitsvertrag hat und nicht einen kadervertrag. somit würde gelten:

grundsätzlich gilt, was im arbeitsvertrag steht. anderslautende oder einseitige abänderungen sich schlichtweg nicht gültig.
so kann auch ein späteres rundschreiben oder eine mitteilung daran nichts ändern (einseitige vertragsänderung).

ferienguthaben können zwar verfallen, aber erst nach 5 jahren seit dem anspruch. anderslautenede regelungen sind, sogar wenn vertraglich festgemacht, ungültig (zwingendes recht).

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
maz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.07.2004
Beiträge: 11
Vielen Dank für eure Antworten! Ich werde sie mit meinem Mann besprechen.

Was mich noch zum Nachdenken bringt ist, dass die anderen Angestellten die Überzeit jetzt abbauen dürfen, aber mein Mann nicht. Wenn es eine allgemeine Änderung ist, dann gilt dies doch für alle oder niemanden, oder?

Zum Glück hat mein Mann per Ende April 2011 ein super Zwischenzeugnis vorzuweisen. Darf der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung ein schlechtes Arbeitszeugnis schreiben?

Und wie ist das mit den Ferien, darf er die auszahlen oder nur gegenseitigem Einverständnis?

Vielen Dank!
Maz
maz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.07.2004
Beiträge: 11
Ja, er hat einen normalen Arbeitsvertrag in der Versicherungsbranche. Die Überzeit ist nicht im Lohn inbegriffen. Gruss maz
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Überstunden sind prinzipiell mit Freizeit zu kompensieren. Ein Auszahlen ist nur im gegenseitigen Einverständnis möglich. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Ferien eingezogen und Überstunden kompensiert wird. Dies geht daraus hervor, da er auch Verantwortlich für die Gesundheit des Arbeitnehmers ist in den Belangen die seinen Einflussbereich bei der Arbeit unterstehen. Die Einhaltung der Arbeits- und Erholungszeit ist gesundheitsrelevant und muss daher vom Arbeitgeber aktiv eingevordert und durchgesetzt werden, nötigenfalls mit Zwangsurlaub!

Ne ne so schnell kann sich der nach der gängigen Gerichtspraxis nicht raus reden icon_wink.gif

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
sandrawe
Dabei seit: 12.05.2010
Beiträge: 37
habt ihr den beobachter?

frag doch dort mal an?
die geben dir rechtliche antwort.

lg sandra

leben und leben lassen.