Kündigung, wann Anspruch auf Arbeitslosengeld

Blue
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.01.2002
Beiträge: 144
Ich habe in letzter Zeit ein paar Bewerbungen geschrieben, da die Situation an meinem Arbeitsplatz wirklich nicht mehr auszuhalten ist. Am liebsten würde ich meine Arbeitsstelle kündigen (3 Monate Kündigungsfrist), damit ich einem eventuell mir angebotenen Job baldmöglichst zusagen könnte. Was wäre aber wenn ich keinen Job bekomme? Hätte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld bis ich etwas gefunden habe?
Ich wäre so froh, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
Lilifee
Dabei seit: 29.04.2009
Beiträge: 26
Wenn Du selber ohne Grund kündigst, kann Dir das RAV eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld einräumen. Das kann bis 2 Monate dauern. Zahlen würde Dir das RAV die Taggelder sicher auch nach Selbstkündigung. Wenn du auf das Geld nicht angewiesen bist, dann kannst Du Dich auf das Abenteuer einlassen.
Besorge Dir ein aktuelles Arbeitszeungis beim Arbeitgeber. Und bewerbe Dich jetzt schon regelmässig. Das RAV will sehen, dass Du Dich bemüht hast etwas neues zu finden und nicht einfach nur arbeitsfaul bist.
Wenn Du unsicher bist über Deinen Weg, dann nimm mit der Regionalen Vermittlungsstelle des RAVs kontakt auf oder erkundige Dich im Internet.
minca
Dabei seit: 19.02.2009
Beiträge: 17
Hallo,
es ist genau so wie Lilifee geschrieben hat. 2 Monate Sperrfrist ist dir sicher, ist für das RAV keine entschuldigung das es für dich beim alten Job nicht mehr auszuhalten ist.
Wünsche dir viel Glück und Erfolg bei deiner neuen Job suche.
Grüessli
minca
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
es ist nicht das rav, welches den anspruch abklärt und sanktionen ausspricht, sondern die zahlstellen der alk. welche es sind, erfährst du vom rav oder im www. du kannst von den vorhandenen "deine" zahlstelle frei wählen und dich dort genauer erkundigen.
meines wissens bewegt sich der rahmen der einstelltage bei verschuldeter arbeitslosigkeit zwischen 30 und 40 tagen.

lgt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Niki-Tiki
Dabei seit: 10.11.2005
Beiträge: 183
Ist Mobbing im Spiel? - Dann verhält es sich mit den Sperrtagen anderst.

Hast Du ein Abo beim Beobachter, K-Tipp oder bist Mitglied beim Kaufmännischen Verband oder so?

Die können Dich in diesem Fall beraten und Auskunft geben.

Alles Gute
Niki-Tiki
Blue
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.01.2002
Beiträge: 144
Vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich mich am besten wohl mal beim RAV erkundigen.
Mobbing ist nicht im Spiel, aber die Arbeitsbedingungen sind unakzeptabel: 13° im Büro. Wenn man krank ist muss man 3 Tage nacharbeiten, Chef macht alle Arbeiter wütend und solche die weggehen werden nicht mehr ersetzt. Weiterbildungs-Kurse welche zur Ausführung der Arbeit praktisch unerlässlich sind müssen in der Freizeit gemacht werden etc.
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
@blue

ein Gang zum Arbeitsinspektorat könnte sich auch lohnen, das klingt nach Verstössen gegen das Arbeitsgesetz.
Kugi
Dabei seit: 22.06.2006
Beiträge: 751
Bei solchen Bedinngungen hast du gute Chancen, dass die sperrfrist - wenn überhaupt - sehr kurz ausfallen wird.
Hab selber auch einmal noch wärend der Probezeit gekündigt - meine Sperrfrist war 7 Tage. - Da dieser "Chef" auf dem RAV - bestens bekannt war. -

Was mich nicht umbringt, macht mich stark