Das glaube ich auch...
aber er behauptet er hätte mir ja am Freitag (mündlich) gekündigt (was nicht wahr ist, ich war im Ungewissen, hab über dies mit meinem Mann und einem guten Nachbarn auch gesprochen am Samstag).
Der Kündigungsbrief muss eingeschrieben verschickt werden, sonst ist er meines Wissens nichtig.
Mein Vorschlag. Geh zum Arbeitsamt, RAV, was es auch immer in Deiner Nähe gibt und erkläre dort die Sachlage. Sie werden Dich optimal beraten. Alles Gute und viel Kraft.
Die Kündigung muss nicht zwingend eingeschrieben sein. Der Chef hätte ihr am Freitag ein Schreiben hinlegen, den Empfang bestätigen lassen können und die Frist hätte bereits am Freitag angefangen zu laufen.
Gültig ist die Kündigung einfach mit Frist ab Ende Oktober.
polygon
Er muss es beweisen können. Schreibt er in der Kündigung was davon? z.B. wie bereits mündlich besprochen?
Die Kündigungsfrist läuft ab Ende Oktober, da kann er nichts tun. Falls du während der Kündigungsfrist noch krank wirst, verlängert sich die Frist um die Zeit der Krankheit. Zudem kann nur auf Ende des Monats gekündigt werden, so dass sich diese Frist nochmals verlängert.