Kündigung - wer kann mir helfen?

Gelöschter Benutzer
Polygoon1, ich würde gleich beim RAV anrufen. Die können dir genau sagen was du machen sollst und dort kostet es dich nichts!
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@polygon001
primär massgebend ist, was dazu in deinem arbeitsvertrag steht, sekundär könnte sich auch die formulierung im kündigungsschreiben auswirken.

nach art. 335c OR kann mit einer kündigungsfrist von x monaten auf das ende eines monats gekündigt werden. die fristen können aber nach den bestimmungen von art. 335c or ziff. 2 allenfalls auch durch schriftliche abrede, normalarbeitsvertrag oder gesamtarbeitsvertrag kürzer angesetzt werden. - deshalb: prüfen, was wirklich im vertrag steht.

grundsätzlich ist der eingangstermin der kündigung, allenfalls auch einer mündlichen, für die berechnung des austrittstermins massgebend. hat dein arbeitgeber tatsächlich am 30.09. nicht mündlich gekündigt und ist diese erst am 04.10. eingegangen, wird ab dem 04. gerechnet. damit hättest einen monat länger im arbeitsverhältnis.
versucht sich der arbeitgeber als schlitzohr und formuliert die kündigung als bestätigung der mündlichen kündigung vom 30.09. könnte es hingegen noch diskussionen absetzen und je nach vorgehensweise einen schlichtungs- oder gerichtsentscheid nach sich ziehen. deshalb ist die formulierung in der kündigung selbst nicht ganz unwesentlich.
Fortuna
Dabei seit: 22.04.2003
Beiträge: 225
Ich würde auch eher aufs RAV, damit es Dich nichts kostet.
Und falls er Dich wirklich vor Gericht zieht: Da ziehen die ArbeitGEBER meist den kürzeren....
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@sumami
einen arbeitsvertrag kannst du in aller regel ebenso mündlich kündigen wie du diesen auch formlos mündlich abschliessen kannst.
Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
@polygon001
nur keine angst vor der drohung bezüglich arbeitsgericht.
hatte auch mal einen boss, der mir damit gedroht hat. er kam mit anwalt, ich ohne. am ende der verhandlung war ich um ganz viel batzeli reicher.... icon_eek.gif))

You don't get always what you want - you get what you need!
Polygon001
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.03.2010
Beiträge: 226
Er hat in der Kündigung geschrieben:
"wie bereits mündlich am 30.09. besprochen"!
Was nicht wahr ist!!!!
Nur; ich kanns nicht beweisen!
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
@polygon
Er kann es auch nicht beweisen. Aussage gegen Aussage.

Selber schuld, wenn man mündlich kündigt ohne Beweise. ....icon_smile.gif
Schau dich nach einem Neuen Job um. Falls du was findest bist du vielleicht sogar froh, wenn du möglichst schnell verschwinden kannst.

Leben und leben lassen
Buntikus
Dabei seit: 03.12.2007
Beiträge: 164
Wie unverfroren. Nach m.W. hättest du bis Ende Sept. die Kündigung quittieren müssen, entweder den eingeschriebenen Brief bei der Post/dem Postboten oder die Kopie der Kündigung. Würde damit auch zum RAV gehen und mich erkundigen. Ich nehme ja an, dass du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast. Der kann nicht einfach mündlich gekündigt werden.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Die Kündigung wäre rechtlich sogar mündlich gültig, nur ist sie ohne Zeugen dann nur schwer zu beweisen. Fakt ist aber, dass ihr am Freitag nur darüber diskutiert habt, was alles möglich wäre, eine konkrete Kündigung jedoch nicht ausgesprochen wurde, diese traf erst 3.10 ein und ist somit erst auf Ende Oktober + Kündingungsfrist gültig.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Polygon, melde dich so schnell es geht beim RAV, die werden dir weiterhelfen und zwar gratis.
Sie sagen dir genau, was Recht ist und was du nun tun musst oder nicht tun darfst.
Oder hast du ev. eine Rechtsschutzversicherung? Die stellen dir auch einen Anwalt, falls du einen brauchen solltest.
Hast auch auch belegt, dass du noch Ferien und Mehrzeit zugut hast? Das wäre auch noch wichtig.
Vielleicht wäre es dir dann aber recht, dass du es einziehen könntest und so etwas weniger lang dort bleiben müsstest?
Ansonsten: Wenn du eine neue Stelle hast, müsste er dich früher gehen lassen.
Gruess Yvonne