Kündigung - wer kann mir helfen?

Gelöschter Benutzer
Ja, das RAV ist wirklich sehr kompetent und hilfreich! *** Ironie off ***
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@buntikus
falsch - eine mündliche kündigung ist auch bei einem schriftlichen arbeitsvertrag grundsätzlich gültig.

@yvonne
das RAV ist keine rechtsberatungsstelle oder gar vertretung des arbeitnehmers. zunächst käme ohnehin die anmeldung als (möglicherweise bald) arbeitslose, welche meist bei der gemeinde zu erfolgen hat und welche dann sowohl alk wie auch rav für den ersten termin informiert. wenn sich rechtlich in bezug auf ansprüche gegenübrer dem früheren arbeitgeber jemand einschaltet, dann die alk und nicht das rav.
und von wegen, "wenn du eine andere stelle hast, müsste er dich früher gehen lassen" bist auch auf dem holzweg. beide parteien haben ihre pflichten bis und mit dem letzten arbeitstag/austrittstermin zu erfüllen. wenn der arbeitgeber früher gehen lässt, wäre die allenfalls ein entgegenkommen von seiner seite. dazu verpflichtet ist er aber nicht.
Bambam
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 236
Frag beim Arbeitsgericht nach. Dort kriegst Du kompetente Auskunft und auch Tipps, wie Du weiter vorgehen sollst.
Polygon001
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.03.2010
Beiträge: 226
Hallo Zusammen!
Vielen Dank!

Mir ist es klar, dass ich meine Pflichten bis Ende der Kündigungsfrist nachkommen muss und dies auch anständig in bestem Wissen und Gewissen erledigen werde.
Ich bin einfach nur enttäuscht von meinem Arbeitgeber, auch wenn er in einer misslichen Lage ist.

Ich fasse kurz zusammen:
-Kündigung ist auch mündlich möglich
-Er muss es beweisen, dass er dies am 30.09. ausgesprochen hat
-Er hat sie nicht ausgesprochen, es wurden Varianten diskutiert, ich
ich wurde aber auf Montag vetröstet und hatte ein Wochenende voller
Ungewissheit-.
-Die Kündigung ist somit vermutlich unrechtens, da er
1. keinen Beweis hat und 2. die Kündigung erst am 03.10.per A-Post in
meinem Briefkasten lag.

Ich hab mir gestern noch ein Zwischenzeugnis geschrieen, das er auch Unterschrieben hat (Datum:31.08.2011), so habe ich wenigstens dieses.

Heute habe ich ihm noch meine Stunden gegebn, die ich von Anfang an immer aufgeschrieben habe, obwohl er mir gesagt hat, das müsse ich nicht.

Am Donnerstag kann ich zur Arbeitnehmervertretung, hoffe die können mir irgenwie weiter helfen...

Was mir einfach noch fehlt sind Erfahrungen, wer hat schon mal sowas mitgemacht? Wie gross stehen die Chancen, falls ich doch noch vor Gericht muss? Was für Kosten kommen auf mich zu?

Vielen Dank euch allen!
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Ehrlich ich wüsste nicht was tun in deinem Fall, würde auch sofort aufs RAV gehen und dein Fall schildern, vielleicht hast du wirklich Glück und du hast ein kompetentes Gegenüber. Da steht dann wohl Aussage gegen Aussage. Beweisen kannst du es auch nicht, wahrscheinlich würde ich nicht vors Arbeitsgericht gehen und so schnell als möglich eine neue Stelle suchen und halt Ende November aufhören.
Virunga
Dabei seit: 30.08.2008
Beiträge: 17
Wichtig ist, dass du sofort ein Schreiben aufsetzt, in dem du dem Kündigungsdatum widersprichst. Das ganze eingeschrieben an den Arbeitgeber schicken.
Denn das RAV kann unter Umständen doof machen.

Du bist ja verpflichtet, der Allgemeinheit so wenig wie möglich auf der Tasche zu liegen und musst alles unternehmen um den "Schaden" so gering wie möglich zu halten. Wenn du also auf die Kündigung mit dem aus deiner Sicht falschen Datum nicht rechtzeitig reagierst können sie dir da auch noch ans Bein pinkeln.

Es geht also darum, dass du auch gegenüber dem RAV nachweisen kannst, sofort reagiert zu haben.

Du brauchst kein aufwändiges Schreiben, einfach, dass du wiedersprichst, dass der AG am betreffenden Datum eine Kündigung ausgesprochen hat und du erst am 4. den Brief erhalten hast und darum die Kündigungsfrist erst am soundsovielten endet.
Virunga
Dabei seit: 30.08.2008
Beiträge: 17
Nachschmeiss, du musst sowieso gleich nach dem du die Kündigung erhalten hast anfangen eine Stelle zu suchen.

Der RAV Berater meinte zu meinem Man, er hätte gleich am nächsten Tag nach Erhalt der Kündigung beginnen müssen Bewerbungen zu schreiben.
diba
Dabei seit: 15.11.2006
Beiträge: 243
Hast du ev beobachter abonomiert dort gibt es kostenlose beratung und ev stellen sue dir einen anwalt (gratis) Od ev rechtschutz?
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Er hat dir def. zu spät gekündigt, eine Kündigung kann mündlich gemacht werden, jedoch ist sie in diesem Fall schwer zu beweisen, dies zusätzlich, weil er eine Kündigung per Post zugestellt hat, die die Frist verletzt.

http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00009/00027/01519/index.html?lang=de
Merkblatt anklicken, Punkt 2, Nummer 22

Zudem hast du wie erwähnt das Recht nach Punkt 5 eine schriftliche Begründung zu erhalten.


Er hat KEINE Ahnung vom Arbeitsrecht.
Eine Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Monats, kann auch an einem Samstag sein, wenn Postzustellung, bei dir sein. Damit er dies Beweisen kann, werden Kündigungen auch eingeschrieben versandt.
Sie kam zu spät und der Inhalt ist hier nicht der ausschlagebende Punkt, der Zustelltermin ist massgebend.

Mein Kollege hat dies gerade durchgemacht.
Die Kündigung kam 2 Tage zu spät bei ihm an und somit galt der nächst mögliche Kündigungstermin, sprich --> bei dir wäre es per 31. Okt.

Da er sich sofort beim RAV anmeldete, haben die ihm geholfen einen Brief aufzusetzen und der ging eingeschrieben an seinen Arbeitgeber.

Du brauchst keinen Anwalt, es reicht, wenn du umgehend zum RAV gehst und dort nachfragst, ob sie dir helfen mit dem aufsetzen einen Briefes, der dann an deinen Arbeitgeber geht... eingeschrieben.
Sollte er dich freistellen, heisst dies, dass du für 2 Monate Lohn bekommst.. aber ich denke, dass dies nicht passiert, da du sicherlich deine Arbeit immer zuverlässig gemacht hast.

Lass dich nicht unterkriegen.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@polygon001
im prinzip hast du deine pflicht erfüllt, wenn du deinem arbeitgeber ebenso schriftlich und vorzugsweise eingeschrieben mitteilst, dass seine kündigung erst am 04.10.2011 bei dir eingegangen ist und sich damit der austritttermin auf den xx.xx.xxxx verschiebt.
solltest tatsächlich arbeitslos werden, wäre es von vorteil, sofern er in seinem schreiben nicht schon die begründung für die kündigung aufführt, dass du diese von ihm verlangst. zur abgabe der begründung, welche einfluss auf deine alv-ansprüche nehmen kann, ist er verpflichtet.

sollte er sich tatsächlich in bezug auf den lohn für den aus verspäteter kündigung entstehenden zusätzlichen monat auf ein verfahren einlassen, entstehen dir in erster instanz (schlichtung) keine kosten, ausser du lässt dich durch einen anwalt vertreten, was je nach kantonaler zpo möglich ist.