Er hat dir def. zu spät gekündigt, eine Kündigung kann mündlich gemacht werden, jedoch ist sie in diesem Fall schwer zu beweisen, dies zusätzlich, weil er eine Kündigung per Post zugestellt hat, die die Frist verletzt.
http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00009/00027/01519/index.html?lang=de
Merkblatt anklicken, Punkt 2, Nummer 22
Zudem hast du wie erwähnt das Recht nach Punkt 5 eine schriftliche Begründung zu erhalten.
Er hat KEINE Ahnung vom Arbeitsrecht.
Eine Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Monats, kann auch an einem Samstag sein, wenn Postzustellung, bei dir sein. Damit er dies Beweisen kann, werden Kündigungen auch eingeschrieben versandt.
Sie kam zu spät und der Inhalt ist hier nicht der ausschlagebende Punkt, der Zustelltermin ist massgebend.
Mein Kollege hat dies gerade durchgemacht.
Die Kündigung kam 2 Tage zu spät bei ihm an und somit galt der nächst mögliche Kündigungstermin, sprich --> bei dir wäre es per 31. Okt.
Da er sich sofort beim RAV anmeldete, haben die ihm geholfen einen Brief aufzusetzen und der ging eingeschrieben an seinen Arbeitgeber.
Du brauchst keinen Anwalt, es reicht, wenn du umgehend zum RAV gehst und dort nachfragst, ob sie dir helfen mit dem aufsetzen einen Briefes, der dann an deinen Arbeitgeber geht... eingeschrieben.
Sollte er dich freistellen, heisst dies, dass du für 2 Monate Lohn bekommst.. aber ich denke, dass dies nicht passiert, da du sicherlich deine Arbeit immer zuverlässig gemacht hast.
Lass dich nicht unterkriegen.