Kündigung - wer kann mir helfen?

erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Ich nehme mal an, dass du im Kanton ZH wohnst, somit wäre das RAV und nicht die Gemeinde deine Anlaufstelle.

Das RAV ist eine Art Beratungsstelle. Sie haben auch einen Rechtsdienst, der bei solchen Unklarheiten zu Hilfe gezogen werden kann.

http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitsmarkt/beratung_im_rav/anmeldung.html

Bei der Stellensuche haben Sie kostenlos Anspruch auf die Dienstleistungen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Wir fördern Ihren raschen Wiedereintritt ins Erwerbsleben.

Sie können Leistungen der Arbeitslosenversicherung jedoch nur beanspruchen, wenn Sie beim RAV angemeldet sind.

Wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind ist es wichtig, dass Sie möglichst rasch Kontakt mit Ihrem RAV aufnehmen. Das RAV kann Sie bereits während der Kündigungsfrist beraten und bei der Stellensuche unterstützen.

Als stellensuchende Person haben Sie die Pflicht, alles zu unternehmen, um Ihre Erwerbslosigkeit zu beenden. Das RAV bietet Ihnen im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterstützung an. Die Hauptarbeit muss aber von Ihnen geleistet werden. Dies betrifft einerseits die eigentliche Stellensuche, andererseits aber auch Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Ihrer Personalberaterin bzw. Ihrem Personalberater.
Marienkäfer
Dabei seit: 05.02.2003
Beiträge: 251
Von wann ist jetzt der Poststempel ? Steh ich da auf dem Schlauch ? Der Brief lag A-Post am 3.10. in deinem Briefkasten ?
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
erna...

das rav hat keinen rechtsdienst...

der hat die alk...

das rav hat eine beratungspflicht, wie gut sie der nachkommt ist regional ganz unterschiedlich und hängt insbesondere davon ab, wie rechtskundig der berater sich selber glaubt, oder sich eben beim rechtsdienst der alk erkundigt.

polygon, ich verweise an angelfaces antwort icon_smile.gif
neuer name
Dabei seit: 08.02.2011
Beiträge: 189
Zu beachten ist, dass bei der Kündigung nicht der Poststempel massgebend ist, sondern das Datum, an welchem die Kündigung in den Zugriffsbereich der Empfängerin bzw. des Empfängers übergeht. Um dieses Datum eruieren zu können, empfiehlt es sich somit, die Kündigung eingeschrieben zu verschicken.
Polygon001
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.03.2010
Beiträge: 226
Er hat den Brief auf den 30.09.2011 datiert.
Poststempel ist Montag 03.10.2011, wo der Brief per A-Post versendet wurde.
In meinem Briefkasten lag der Brief am 04.10.2011.
nerika
Dabei seit: 24.03.2011
Beiträge: 23
Weiterbildung Personalassistentin
Script edupool.ch / Arbeitsrecht:

Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, d.h. sie muss dem andern Vertragspartner zugehen, und dieser muss die Möglichkeit haben, davon Kenntnis zu nehmen. bei der ordentlichen Kündigung liegt zwischen dem Erhalt und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einen bestimmten Kündigungstermin die Kündigungsfrist.
Kündigungserklärung muss klar und verständlich abgefasst sein. Der Empfänger muss erkennen, auf welchen Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis endet.
....
Die Kündigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. (Anmerkung: auch SMS gilt --> Beweispflicht ....)
Zeitgemässe Anstellungsbedingungen machen eine Entlassung davon abhängig, dass ein sachlich hinreichender Grund vorliegt. Dieser kann in der Qualifikation des Arbeitnehmers oder in betrieblicher Natur liegen.
Fristen: 1. Dienstjahr: 1 Monat / 2.-9. DJ: 2 Mte / ab 10. DJ: 3 Mte
DIE KUENDIGUNG IST EINE EMPFANGSBEDUERFTIGE WILLENSERKLAERUNG, D.H. SIE MUSS AM LETZTEN ARBEITSTAG VOR BEGINN DER KUENDIGUNGSFRIST BEIM EMPFAENGER SEIN. NICHT DER POSTSTEMPEL GILT, SONDERN DER EMPFANG.
Wird jedoch der Empfang verweigert, so gilt die Kündigung als zugestellt, sobald die 7tägige Abholfrist abgelaufen ist. (Anmerkung: es ist zu empfehlen, die Kündigung ev. VOR dem 22. des Monats abzuschicken - eingeschrieben)
Sowohl Arbeits- wie auch Lohnzahlungspflichten bestehen während der Kündigungsfrist weiter, jedoch:
Der Arbeitnehmer hat nach erfolgter Kündigung Anspruch auf Freizeit für die Stellensuche (Praxis: 1/2 Tag pro Woche).
Der Arbeitnehmer hat während der Kündigungsfrist keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, jedoch auf den Lohn. Freistellung von der Arbeit.


Ich habe die restlichen Einträge nicht gelesen.
Vielleicht hilft dir das eine oder andere aus meinem Script weiter. Ich wünsche dir alles Gute.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich stelle fest, dass viele Leute Angst kriegen, wenn sie nur Gericht hören. Habe dies schon mehrmals so erlebt.

Einmal mit einem Vermieter, der meine vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptierte, und ich wegen Mängel an der Wohnung, nicht mal einen Nachmieter hätte bringen müssen. Die Verwaltung meinte, dann würden wir das Gericht entscheiden lassen. Als ich ganz ruhig antwortete, das fände ich eine gute Idee, wenn wir das vor Gericht klären würde, kamen sie mir entgegen.

Beim zweiten male wars es auch mit einem Arbeitgeber, der mir wegen scheinbar unbewilligtem Fernbleiben vom Arbeitsplatz (einen Nachmittag) fristlos kündigen wollte. Schlussenlich kündigte ich meine Stelle, aber erst auf den nachfolgenden Monat, unter Einhaltung einer 3-Monatigen Kündigungsfrist. Ich wurde per sofort freigestellt, erhielt aber noch fast 4 Monate lang den Lohn, inkl. Anteil 13.

Ich hoffe, du wurdest heute gut beraten. Wünsche dir viel Glück.
Polygon001
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.03.2010
Beiträge: 226
Hallo Zusammen!
Ja das ist schon so, das Gericht ist für mich was fremdes.
Naja...etwas das halt nicht "normal" ist.

Ja...
Er hat ja am Freitag keine Kündigung ausgesprochen, ich kann dies nicht beweisen, er auch nicht.

Wenn man nun davon ausgehen würde, dass er mir am Fr. gekündigt hätte wäre die Sachlage so:

Grundsätzlich kann man mündlich Künden, man muss es aber beweisen können,
darum wenn mündlich gekündigt wird, liegt es vorallem im Interesse des Arbeitgebers (in diesem Fall),
dass die Kündigung vom Arbeitnehmer quitiert wird.

Da dies nicht geschah, steht Aussage gegen Aussage.

Durch den Brief, den er geschrieben hat ist ganz klar ersichtlich, dass die Kündigung zu spät erfolgte.

In Bezug auf diese Geschichte werde ich ihm heute einen eingeschriebenen Brief zusenden,
wo ich festhalte, dass die Kündigung mit Poststempel vom 03.10.2010 nicht Zeitgerecht erfolgte.
Eine Kündigung ist jew. auf Ende Monat zulässig, deshalb wäre dies frühestens auf Ende Oktober möglich.

Somit wäre mein letzter Arbeitstag am 31.12.2011.

Bezüglich Ferien und Üebrzeit ist es so, dass er mir Grundsätzlich diese Stunden als ferienzeit geben muss oder ausbezahlen muss.
Am besten die Überdtunden wurden schriftl. vereinbart, wurden sie bei mir aber leider nur mündlich.
Jedoch:
Überstunden werden dann anerkannt, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet sind oder wenn sie mit seinem Einverständnis geleistet werden. Es ist sicher besser, wenn er sie unterschreibt. Doch zwingend ist das nicht. Er hatte jederzeit Einsicht in meine Stundentabelle und er hat auch gewusst, dass ich an freien Tagen und auch sonst viel arbeiten. Wenn ihm das nicht recht gewesen wäre, hätte er sofort reagieren müssen. So wie die Lage ist, kann er sich nicht herausreden, indem er sagt, dass er die Stunden nicht unterschrieben hat.

Naja...wie es nun weiter geht...weiss ich auch nicht.
Am Montag wird er meine Stellungsnahme zur Kündigung erhalten, dann wird es wohl einmal mehr ungemütlich.
Die Stimmung ist gespannt.

Es geht mir nicht gut.
Nicht unbedingt wegen der Kündigung, sondern wegen diesem Kampf...



Doch wie geschrieben: grundsätzlich ist es besser, die Stunden vom Chef signieren zu lassen. Dann sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Buntikus
Dabei seit: 03.12.2007
Beiträge: 164
Was hat er eigentlich im "Kündigungsschreiben" geschrieben? Hat er da so etwas geschrieben wie eine Bestätigung für die mündliche Kündigung vom Freitag? Ehrlich gesagt, beneide ich dich nicht. Ob jetzt du noch bis Ende November oder Ende Dezember dort arbeitest. Die Zeit wird nicht einfach und die Stimmung ist sicherlich am Boden. Kopf hoch und steh für dein Recht ein.
Polygon001
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.03.2010
Beiträge: 226
Hallo Buntikus!
Ja er hat egschrieben; wie ich dir schon mündlich gesagt habe.
Was aber nicht der Wahrheit entspricht.

Nein, ich wünsche auch niemanden diese Situation, es raubt einem wahnsinnig viel Kraft. Ich bin immer in diesen Gedanken gefesselt...egal was ich mache, es ist eine schreckliche Situation.
Da ich sonst ein friedliebender Mensch bin und immer nur an das gute im Menschen glaube. Ich bin kein Kämpfertyp.
Es ist aber so, falls ich keinen Job finde, dann bin ich auf diesen Monat angewiesen.