Lehrling wo überall anmelden?

nadrila
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Musta: Ach jetzt seh ichs, dass hast du ja wohl mit Unfallversicherung gemeint. Stöhn, ist nicht mein Tag heute icon_frown.gif
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
Nee, einfach Ende Jahr bei der SUVA-Abrechnung in die Lohnsumme aufnehmen. SUVA kennt keine Anmeldung.

Leben und leben lassen
nadrila
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 132
Danke Musta. Weiss auch nicht, hatte irgendwie im Hinterkopf, dass ich auch den Lehrling irgendwo anmelden muss. Aber in dem Fall betrifft das ihn erst wenn er 18 wird oder?
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
Ja, ausser euer BVK Reglemt sagt was anderen. Mir ist zwar im Kopf, dass dies auch erst nach dem 18. Lebensjahr gilt.
AHV pflichtig ist der Lehrling am dem 1. Jan. im Jahr, in welchem er den 18. Geburi feiert.

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