Meiner Arbeitskollegin wurde vom Berufsberater geraten, ihr Sohn solle die Lehrstelle annehmen und dann halt wieder absagen, wenn die Prüfung in die weiterführende Schule bestanden wurde. Es müsse dann halt mit einer Konventionalstrafe gerechnet werden in der Höhe von 100 Fr.
So war es denn auch.
Ich muss sagen, beim Lehrbetrieb handelte es sich um den grossen mit dem M.
Die sind sich das sicher gewohnt. Aber bei einem kleinen Betrieb hätte ich auch eher ein schlechtes Gefühl bei.
Ich stelle mir vor, dass ein Lehrmeister einen angehenden Lehrling mit solch guten schulischen Leistungen und hervorragendem Multicheck sicherlich fragt, ob er denn nie daran gedacht habe, ins Gymnasium überzutreten.
Da muss man sich schon eine Antwort bereit legen.
Aber welche?
Und genau dieser Lehrmeister mit dem kleinen Betrieb wäre sicher mehr gefordert, wenn er sich dann im Januar erneut auf die Suche nach einem Lehrling machen müsste. Und sieht folglich eher davon ab, eine Lehrstelle offen zu halten als sie gleich definitiv zu besetzen.
Wahrscheinlich hat ein grosser Betrieb auch nich die gleichen Konsequenzen zu tragen, wenn eine von mehreren Lehrstellen nicht vergeben werden konnte als ein kleiner Betrieb mit nur einer Stelle.
Dies ein paar Überlegungen...