Mädchenname behalten

Gelöschter Benutzer
@Dido

OK, das ist witzig. Aber entscheiden muss man sich ja doch, zwischen Meier-Meier und Meier Meier. Und den Bürgerort nicht vergessen! Oder habt ihr da auch den gleichen?
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
Das wär dann bald Inzucht icon_smile.gif Okay, Heimatorte haben wir ein bisschen viele. Die Kinder bekamen einfach diejeniges des Papis.
lala30
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 501
Frage Bürgerort, ich habe ja beide. Wie ist das wenn man einen Namen hat oder der Frauenname der Familienname ist?

solange man über Dich spricht, bist Du interessant!
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@GabrielaA ist die Geschichte erfunden? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Gericht nach einer Adoption ein Besuchsrecht einräumt, weil ich dazu keine gesetzliche Grundlage kenne.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
Wenn du den Namen annimmst, musst du auch den Bürgerort nehmen, egal ob Frau oder Mann. Deinen alten kannst du auch behalten.
lala30
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 501
Danke me too, eigentlich logisch.

solange man über Dich spricht, bist Du interessant!
Carbonara
Dabei seit: 23.03.2004
Beiträge: 136
Nein, den Bürgerort kriegst du sowieso vom Mann (den eigenen kannst du behalten) und die Kinder ebenfalls. Jedenfalls war das vor gut 10 Jahren so, als wir geheiratet haben und mein Mann meinen Namen angenommen hat. Da gab es nichts zu wählen.
lidiasch
Dabei seit: 23.12.2009
Beiträge: 275
bei uns haben alle MEINEN buergerort bekommen
Gelöschter Benutzer
Der Bürgerort geht mit dem Namen. Wenn also die Kinder den Namen der Mutter tragen, dann haben sie auch den Bürgerort dazu. Wenn du den Namen willst, musst du zwingend auch den Bürgerort nehmen. Wenn die Ehe binational ist, dann hat es ja nur einen Bürgerort.
lidiasch
Dabei seit: 23.12.2009
Beiträge: 275
ach so. ich kenn den ort sowieso nicht. etwa 50 einwohner in einem kanton, durch den ich einige wenige male durchgefahren bin icon_smile.gif