Mädchenname behalten

Gelöschter Benutzer
@pluto: die gesetzliche Grundlage dazu wäre Art. 274a Abs. 1 ZGB. Eher ungewöhnlich im Fall einer Adoption, aber wenn es eine offene war, ist das durchaus vorstellbar.
Eine Adoption jedoch nur mit einer Namensänderung zu begünden ist m.E. nicht statthaft.
Carbonara
Dabei seit: 23.03.2004
Beiträge: 136
Aus www.admin.ch:
"Der Heimatort wird seither von Gesetzes wegen durch Eheschliessung auf die Ehefrau und infolge Kindesverhältnisses auf die Nachkommen übertragen."

Bei uns ist das jedenfalls so: Alle tragen meinen Familiennamen, den Heimatort haben die Kinder und ich vom Mann (und ich habe zusätzlich noch meinen angestammten. Nicht dass mir das wichtig ist, es sind beides Käffer in der gleichen Region, die ich nur vom Durchfahren kenne...
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@pluto: Ja, die Geschichte stimmt. Die Mutter überliess dem Vater das Kind, welches er mit seiner Ehefrau addoptierte.

Einige Jahre später war sie dann reuig, hatte auch einen Job, Wohnung, etc. Sie ging dann vor Gericht und tatsächlich, sie erhielt ein Besuchsrecht
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wie das genau lief mit der Addoption weiss ich nicht. Er ist ja der leibliche Vater, doch seine Ehefrau hat mit ihm das Kind addoptiert.

Das war vor ca. 12, 13 Jahren.
Gelöschter Benutzer
Ein leiblicher Vater kann sein eigenes Kind nicht adoptieren. Das rechtliche Kindsverhältnis besteht bereits. Eine solche Adoption wäre rechtlich ein Unsinn und würde von keiner Instanz in der Schweiz gestützt.
Barbabottine
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
Mir hat man ohne gross zu Fragen Ende 80er Jahre den Namen meines Stiefvaters gegeben. Ich änderte sozusagen den Namen mit meiner Mutter mit. Ich hab immer darunter gelitten weil das Verhältnis zu diesem Mann schrecklich war. Als ich finanziell unabhängig war hab ich ein Gesuch geschrieben damit ich meinen alten Namen wieder kriege. Zum Glück hats geklappt.

Dies zur Frage, ob man auch ohne Adoption den Namen eines Kindes ändern kann. Ich vermute aber heute sind sie strenger mit diesen Änderungen bei Kindern.

Ich kenne Familien, die den Namen der Mutter als Familienname haben. Bei Unverheirateten ist ja das der Normalfall, die Kinder heissen wie die Mutter. Somit gibt es in der CH alles icon_smile.gif.

Der Vater meiner Tochter wird übrigens auch immer wieder mal mit meinem Namen angesprochen...

An it harm none do what ye will
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Rosenhuhn: Wäre es denn möglich, dass das Kind von der Ehefrau addoptiert würde, als angetraute Partnerin des leiblichen Vaters ?

Es war übrigens nicht in der Schweiz, doch denke ich, dort gelten so ziemlich die selben Gesetze wie hier.

Das mit der Addoption erzählte mir die Mutter, als das Gerichtsverfahren lief, wegen dem Sorgerecht.
Gelöschter Benutzer
@GabrielaA: meine Antworten beziehen sich nur auf die rechtliche Situation in der Schweiz. Zu ausländischen Adoptionsgesetzen kann ich mich nicht äussern - da habe ich keine Kenntnisse. Ich würde nie annehmen, dass das in der Schweiz gültige Adoptionsgesetz mit einem ausländischen gleichzusetzen ist.
Steana
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.08.2004
Beiträge: 46
Danke euch allen für eure Antworten...
es ist doch irgendwie schon schön, den eigenen Namen zu behalten...