Mehr Kinderzulage für Azubis

yucca
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Zufällig habe ich erfahren, dass es mehr Kinderzulagen gibt wenn ein Kind in Ausbildung ist. Die Nachfrage beim Arbeitgeber bestätigt dies. Hätte ich in der Tageszeitung nicht über sie Debatte gelesen, die z.Z im Bundeshaus statt findet, wüsste ich es nicht.
Deshalb habe ich dieses, für manche vielleicht unnütze, Thema eröffnet
Lehrvertrag kopieren und im Personalbüro abgeben.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 16.09.2014 um 13:14.]

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Genau, Kizu sind 200.- und Ausbildungszulagen 250.-

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
zürcherlis
Dabei seit: 01.03.2004
Beiträge: 745
Stimmt nur halb, die Zulagen sind kantonal geregelt. Was Universum angibt ist das staatlich geregelte Minimum. icon_biggrin.gif
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Und es beginnt nicht mit der Ausbildung sondern ab dem 16. Alterjahrs.

Machen musst du nichts, das kommt automatisch.
yucca
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Quest, so wie mein Mann in Erfahrung gebracht hat, eben nicht. Auf dem Personalbüro hat man ihm heute gesagt er müsse eine Kopie des Lehrvertrages einreichen.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Nein, das kommt nicht automatisch. Man muss dafür den Lehrvertrag an die SVA schicken. Und ja, es gibt selbstverständlich AG's, die freiwillig Zuschüsse auf das Obligatorium leisten. Ich habe auch pro Kind 100.- mehr bekommen icon_smile.gif

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Eigendlich geht das aber so:

Bei der Anmeldung der Kinderzulage bei der AHV bekommt man eine Bestätigung. Je nachdem wie alt die Kinder sind geht das dann nur bis zum 16. Altersjahr.

Ich z.B: habe vor 1 Jahr eine neue Stelle angetreten.
Bei der Kinderzulagenbestätigung (Die der Arbeitgeber einholt und bestätigt bekommt, mit einer Kopie an mich) steht (Beispiel)
vom 1.10.13 - 31.8.14 Fr. 300 (Kinderzulage)
vom 1.9.14 - 31.8. 17 Fr. 350 (Ausbildungszulage) (Kind hat im August Geburtstag)

So bekomme ich ab dem 1.9.14 automatisch Fr. 350.-- von der Firma.
Die AHV Kasse will üblicherweise bei Kindern über 16 Jahren entweder eine Bestätigung der Schule (denn man bekommt die logischerweise auch wenn das Kind eine Schule z.B. Gymi macht) oder eine Kopie des Lernvertrages. Damit wollen die nur sicher gehen, dass nicht eine Zulage an ein Kind ausgerichtet wird, das diese nicht mehr bekommen sollte.

Aber nochmals: die Zulage bekommt JEDES Kind nach dem 16. Alterjahr. Wenn die Firma vorher mehr bezahlt, dann ist das Goodwill.

Also ich weiss das das so ist im Kanton Zug und im Kanton Luzern. Ich mach das nämlich schon ein paar Jahre.



second2
Dabei seit: 01.06.2012
Beiträge: 815
Das ist wieder mal ein kantonal geregeltes Thema, wo man die Differenzen zwischen den Kantonen sieht.

Kanton Wallis:

Kinderzulagen (0-16 Jahre): 275.-/Kind für das 1. und 2. Kind; für das 3. Kind (und die folgenden) 375.-/Kind

Ausbildungszulagen (16-max. 25 Jahre, und nur auf Vorlegen von Lehrvertrag, Schulbestätigung, usw.): 425.-/Kind für das 1. und 2.; ab dem 3. 525.-/Kind



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GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Mein Mann wurde von der Personalabteilung darauf aufmerksam gemacht, dass er für unseren Sohn ab dem Monat, wo er 16 ist, keine Kinderzulagen erhält, ausser er bringe eine Bestätigung von der Schule. so mussten wir eine Bestätigung der Schule, für den letzten Monat (juli) bringen und den Lehrvertrag, ab August.