Mein herzliches Beileid....

Gelöschter Benutzer
@zoe, ja, da gebe ich dir recht. dieses verhalten ist grobfahrlässig.
Gelöschter Benutzer
au ja pluto, an diese diskussion kann ich mich noch lebhaft erinnern. da wurde auf mir rumgehackt und mich als selbstgerecht hingestellt, weil ich damals die meinung vertrat, dass sowas nicht passieren darf...
Gelöschter Benutzer
und übrigens, wer retour fährt und nichts sieht, der muss eine hilfsperson zuziehen, sagt jedenfalls mein mann der im miltär fahrer war.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@fraulein es ist auch nicht verboten über den Fussgängerstreifen zu fahren, nur hat man dann keinen Vortritt wie als Fussgänger. Verboten ist es höchstens im Anschluss daran auf dem Trottoir weiter zu fahren. Teilweise werden Velowege sogar offiziell zusammen mit den Fussgängern über den Zebrastreifen geführt.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@Thomas
VRV Art. 17 Abs. 1 Wegfahren, Rückwärtsfahren, Wenden
Der Fahrzeugführer hat sich vor dem Wegfahren zu vergewissern, dass er keine Kinder oder andere Strassenbenützer gefährdet. Bei Fahrzeugen mit beschränkter Sicht nach hinten ist zum Rückwärtsfahren eine Hilfsperson beizuziehen, wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist.

Ich glaube dass dies klar genug beschrieben ist und auch wenn man keine ganz genauen Kenntnisse zur Situation hat kaum Spielraum für ein entschuldbares Verhalten bleibt.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
anita30
Dabei seit: 30.04.2008
Beiträge: 0
Sehe es wie Thomas.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
du hast in diesem sinne ja recht pluto. und das gilt auch fürs vorwärtsfahren. trotzdem passiern auch dort unfälle.

das eine ist die gesetzgebung, das andere das reale leben.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@thomas ich weiss, nur denkt man etwas differenzierte wenn man selber schon beinahe als Kollateralschaden endete und das weil es scheinbar nicht zumutbar ist einen Abfalleimer 5 Meter weiter zu tragen um damit die Verkehrsregeln einzuhalten.

Stell dir vor wie viele arbeitslose Sozialfälle wie weniger hätten wenn wieder wie früher jeder LKW-Fahrer so einen als Copiloten dabei hätte welcher beim Manöverieren aussteigen und den Verkehr regeln könnte.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
nein @pluto
Es ist nicht verboten, über den Fussgänger zu fahren. Man hat dann nur eben keinen Vortritt wie ein "richtiger" Fussgänger. Was denkst du, wieviele der Kinder auf dem Fahrrad wissen dies aber und weisst du, wieviele Kinder ich erlebe, die diesen Vortritt erzwingen, indem sie einfach reinfahren?

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Genau, und noch viel "differenzierter" sieht man es, wenn einer dieser "Kollateralschäden" der eigene 4,5-jähriger Bruder war.