@Thomas
VRV Art. 17 Abs. 1 Wegfahren, Rückwärtsfahren, Wenden
Der Fahrzeugführer hat sich vor dem Wegfahren zu vergewissern, dass er keine Kinder oder andere Strassenbenützer gefährdet. Bei Fahrzeugen mit beschränkter Sicht nach hinten ist zum Rückwärtsfahren eine Hilfsperson beizuziehen, wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist.
Ich glaube dass dies klar genug beschrieben ist und auch wenn man keine ganz genauen Kenntnisse zur Situation hat kaum Spielraum für ein entschuldbares Verhalten bleibt.
Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)