Meine Schwägerin kann nicht schweigen......

Gelöschter Benutzer
@sinalco

was würdest du denn tun, wenn das vierAugenGespräch nichts bringen würde?

Ein vorgängiges klares Gespräch mit den Folgen für die Schwägerin ist ja wohl klar, aber danach müsste man dann wohl schon handeln!!!!

Wenn ich rauskriegen würde, dass jemand mir persönlich Unbekanntes jemandem von meinen Leiden erzählen würde, gäbe es wohl auch eine Anzeige gegen diese Person. Eine Arbeitsstellen beinhaltet schon auch einige Pflichten, die klar einzuhalten sind.
Gelöschter Benutzer
....wollte eigentlich schreiben, dass bei vielen Arbeitsstellen sogar eine Schweigepflichtserklärung unterschrieben werden muss. Pflicht, sonst gäbe es die Stelle gar nicht. Dann ist es ja auch konsequent, wenn bei Zuwiderhandlung eine Kündigung ausgesprochen wird!!!!!
Gelöschter Benutzer
Das ist ja voll daneben! Egal ob Schwägerin oder nicht - ich würde es dem AG melden. Mein Mann und ich arbeiten auch in Berufen mit Schweigepflicht und halten uns daran!
Gelöschter Benutzer
na hoffentlich seid ihr nicht bei der kk bei der deine schwägerin arbeitet. sonst weiss sicher schon ihr ganzer bekanntschaftskreis, über eure krankheiten bescheid. wenn sie bei euch nicht ihr maul halten kann, wird sie es wohl an anderen orten auch nicht tun.

würde sie auch mal ganz klar darauf hinweisen, dass ihr geschwafel, sie die stelle kosten kann.
Gelöschter Benutzer
PS:
ausserdem würde ich sie beim nächsten mal gar nicht aussprechen lassen und ihr laut sagen, sie sei eine richtige tratschtante.
lisa40
Dabei seit: 19.02.2007
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Also anzeigen würde ich meine Schwägerin nicht. Aber sofort das Thema wechseln, falls sie wieder anfängt und wen dies zu mühsam ist sie nicht mehr besuchen/einladen. Mir wird grad anderst, wen ich denke dass hier im Dorf jemand wäre, der meine Krankheit breit schlagen würde. Eigentlich arbeitet deine Schwägerin im falschen Job und wenn sie nicht aufpasst wird ihr event. auch gekündet da ja nicht alle schweigen wie ihr, sondern dies eben mal melden würden.
lisa40
Dabei seit: 19.02.2007
Beiträge: 40
Und grad wen jemand in der Psychiatrischen Klinik war, dann bin ich sicher dass diese Person nicht damit rechnet, das dies der Nachbarin erzählt wird!
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
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Die arbeitet definitiv im falschen Job. Die Stellenbeschriebe der allermeisten AG hat die Schweigepflicht drin, ganz sicher auch die KK, die wird mitunterschrieben. Datenschutzgesetz etc... ich würde ihr sagen, dass du es dem AG meldest, sollte dir noch jemals etwas zu Ohren kommen.
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
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Gilt die Schweigepflicht auch für die Angestellten der Krankenkassen?
Angestellte der Krankenkassen sind ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden. Für Sie gilt die gesetzliche Schweigepflicht, die im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes geregelt ist. Ist ein Angestellter direkt für den Vertrauensarzt tätig, so gilt er als dessen Hilfsperson und unterliegt damit der ärztlichen Schweigepflicht.
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
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