Mietvertrag vor Kündigungsende beenden

3sixty
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.05.2008
Beiträge: 3
hallo

mein bruder wohnt im aargau und hat den Mietvertrag für sein Haus im November 2010 unterschrieben. Es handelt sich um einen üblichen Mietvertrag, dennoch ist die Klausel: 1.Kündigungstermin per November 2012 eingefügt. Kennt jemand trotzdem irgendeine Möglichkeit frühzeitig aus dem Vertrag auszutreten?

Einen solventen Nachmieter zu bringen bringt wohl erst nach Absprache mit dem Vermieter etwas, oder?!

Danke fürs lesen und antworten!
3sixty
Kugi
Dabei seit: 22.06.2006
Beiträge: 751
also bei Wohnungen genügt ein solventer - Nachmieter weiss aber nicht ob das bei Hausverträgen auch so ist..

Was mich nicht umbringt, macht mich stark
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Er brauch nur einen zumutbaren Nachmieter zu stellen der den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt und dann kann er künden. Wenn der Vermieter mit dem Nachmieter nicht einverstanden ist, ist es sein Problem und nicht das deines Bruders.
3sixty
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.05.2008
Beiträge: 3
Vielen Dank für eure Antworten! Demnach kann er jederzeit aus dem Vertrag treten wenn er einen solventen Nachmieter findet?!
-Badman-
Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 507
Ja. Am besten einfach drei solvente Nachmieter bringen. Der Rest ist dann das Problem vom Vermieter.

Seit nett zu euren Kindern; denn sie suchen euch das Altersheim aus.
~zitrone~
Dabei seit: 25.01.2005
Beiträge: 68
Am Besten schreibt er der Verwaltung einen eingeschriebenen Brief "ausserterminliche Kündigung". Schreibt drin, per wann er auszieht und dass er das Objekt vorzeitig zurückgibt und dass er für einen Nachmieter besorgt sein wird.
Dann kann er sich wieder melden, wenn er einen solventen Nachmieter hat. Evtl. hat die Verwaltung auch gleich ein Mietinteressentenformular, das ein Nachmieter ausfüllen könnte.

Der Nachmieter muss solvent sein, in die Struktur Mietobjektes passen (z.B. nur mit Haustieren, wenn Haustiere erlaubt sind etc.) aus gewichtigen Gründen kann die Verwaltung einen Nachmieter schon ablehnen.

Solange er keinen Nachmieter hat, haftet er für die Bezahlung der Miete bis zum vertraglich festgehaltenen erstmöglichen Kündigungstermin.

lg
~zitrone~
Dabei seit: 25.01.2005
Beiträge: 68
ein ernsthafter, solventer, zumutbarer Nachmieter der willens ist, das Objekt zu mieten, reicht!
Wenn er drei zur Auswahl hat umso besser icon_smile.gif