@evelyn
Das hier ist bei den FAQs vom Millionenlos:
Dürfen Minderjährige ein Millionenlos kaufen und somit auch am Zusatzspiel teilnehmen?
Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche Lose kaufen und selbstverständlich haben sie dieselben Gewinnchancen wie alle anderen Loskäufer. Das bedeutet, Kinder können auch an Zusatzspielen teilnehmen (Wenn ein Kind als Kandidat für die Ziehung der "live Million" gezogen wird, aber noch zu klein ist, um an der Sendung "SwissAward - Die MillionenGala" teilzunehmen, kann es vertreten werden.) Allerdings wird Swisslos Gewinne über Fr. 50.-- nicht an das gewinnberechtigte Kind, sondern an den/die Erziehungsberechtigten auszahlen, welche das Geld bis zur Volljährigkeit der Kindes treuhänderisch verwalten müssen.
und:
Bargeldgewinne über Fr. 50.- sind Verrechnungssteuerpflichtig. Die Verrechnungssteuer beläuft sich auf 35% des Gewinns und wird bei der Auszahlung abgezogen. Sie erhalten die Verrechnungssteuer zurück, wenn Sie den Gewinn in Ihrer Steuererklärung deklariert haben.