Bestimmungen für Ferienjobs. Hab ich mal für unsere ER-Seite recherchiert:
Immer wieder versuchen Jugendliche ihr Taschengeld mit einem Freizeit- oder Ferienjob aufzubessern. Wenn dies zu Hause oder im eigenen Familienbetrieb nicht möglich ist, werden Sie Ihre Jugendlichen sicher in der Suche nach einem geeigneten Erwerb unterstützen. Aus diesem Grund hier die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, die zum Schutze der Jugendlichen bestehen.
Jugendliche, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen nicht beschäftigt werden.
Es dürfen nur leichte Arbeiten ausgeführt werden, sofern dadurch nicht die Gesundheit und Schulleistung beeinträchtigt werden und die Sittlichkeit gewahrt wird.
Höchstdauer der Beschäftigung:
2h / Schultag oder 9h / Schulwoche - die Hälfte der Ferien, 8h / Tag bzw. 40h / Woche
Arbeitszeit zwischen 6.00 und 20.00 Uhr. Ruhezeit mind. 12 aufeinanderfolgende Stunden.
Verbotene Arbeiten vor dem vollendeten 16. Altersjahr sind unter anderem:
Bedienung von Gästen im Gastgewerbe
In Kinos, Zirkus und Schaustellungsbetrieben
Verbotene Arbeiten vor dem vollendeten 18. Altersjahr sind unter anderem:
Bedienung von Gästen in Betrieben der Unterhaltung wie Bars, Nachtlokale, Diskotheken
Sobald die Jugendlichen einen Lohn oder ein anderes Arbeitsentgelt erhalten, müssen sie vom Arbeitgeber gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert sein.
Wir als Eltern tragen die Verantwortung für unsere Kinder. Sie benötigen unsere Unterstützung damit eine Erwerbstätigkeit in der Freizeit sorgfältig ausgesucht und somit das Wohl des Kindes gewährleistet wird.
Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.