Mitarbeiterin die Geld veruntreut hat - was kann man tun?

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
die sache mit dem konkurrenzverbot ist nicht so einfach.

es kann zum beispiel nicht durchgesetzt werden, dass eine mitarbeiterin innerhalb eines gewissen kreises nicht bei einem mitbewerber auf dem selben beruf weiterarbeiten darf. dies daher, weil ihr damit die existenzgrundlage entzogen oder zumindest massiv eingeschränkt würde.

wenn die art, die tätigkeit der arbeit sehr kundenbezogen ist, also das verhältnis zwischen arbeitnehmer und kunde aussachlaggebender ist, wie das verhältnis arbeitgeber zu kunde, kann nicht mal verhindert werden, dass ein mitarbeiter "seine" kunden mitnimmt, abwirbt, sei es in einen drittbetrieb oder in einen eigenen. wobei beim abwerben schon gewisse vorgaben einzhalten sind. so ist es zwar verboten, kundenkareien und -daten in papier oder elektronischer form mitzunehmen und zu verwenden, aber aus der erinnerung heraus dürfen sie genutzt werden.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gelöschter Benutzer
Als Kundin würde ich aber keinen Grund sehen, mich da einzumischen. Wenn ich mit meiner Coiffeuse zufrieden bin, dann gehe ich weiterhin zu ihr, auch wenn sie das Lokal wechselt. Da muss nicht mal viel intrigiert werden. Warum sie wechselt, geht Kunden rein gar nichts an. Die Mitarbeiter würde ich sehr wohl informieren.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Das Hauptproblem neben der Unterschlagung besteht darin, dass es die Salonbesitzerin nicht geschafft hat eine Kunden-Geschäfts-Beziehung herzustellen und stattdessen eine persönliche Kunden-Coiffeuse-Beziehung besteht, was auch erklärt dass man der Coiffeuse mehr glaubt als ihr und damit die Basis schafft, dass ein solcher Rufmord überhaupt fruchtet.
Es scheint ja offensichtlich zu sein, dass die Kunden die Coiffeuse besser mögen als die Chefin.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Volare
Dabei seit: 21.07.2004
Beiträge: 526
Da bin ich gleicher Meinung. Mich als Kundin interessiert es nicht was im Hintergrund abläuft. Wenn ich zufrieden bin mit meiner Coiffeuse, dann würde ich ihr zu einem neuen Geschäft folgen.

Die Chefin nimmt hier fälschlicherweise an, dass das ihre Kunden sind. Hier liegt sie falsch, denn das bestimmen immer noch die Kunden selber, wen sie an ihre Haare lassen.

Ich denke sie sollte bezüglich Geschäft vorwärts schauen und sich vielleicht etwas einfallen lassen, um neue Kunde anzulocken und die alten an sich zu binden. Dazu braucht es nur gute Arbeit und die Zufriedenheit der Kunden.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
das ist schon so, das liegt in der natur des geschäftes. in einigen gewerben ist der mitarbeiter als bezugsperson sehr ausgeprägt:

- versicherung / brooker
- bar
- arzt
- ...

(ne, ich zähle jetzt "puff" nicht auf *gg)

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
die bisherigen beiträge nur mal grob überflogen habe....

konkurrenzverbot: selbst wenn es noch in einer gültigen form abgefasst gewesen wäre, was nicht ganz so einfach ist, ist das konkurrenzverbot mit der fristlosen kündigung durch den/die arbeitgeberin hinfällig.

schweigepflicht: grundsätzlich ist die ehemalige arbeitgeberin nicht zum schweigen verpflichtet. es ist vielmehr eine frage der "netten formulierung". so wäre z.B. eine äusserung im sinne von "gegen meine ehemalige mitarbeiterin läuft ein strafuntersuchungsverfahren wegen veruntreuung/betrug etc. dummerweise ist die sache in meinem betrieb gelaufen, weshalb ich mich natürlich umgehen von ihr trennen musste" durchaus zulässig. hingegen wäre es problematisch, wenn die arbeitgeberin die ehemalige arbeitnehmerin als veruntreuerin, betrügerin etc. betitelt, zumal noch keine rechtskräftige verurteilung vorliegt. - am erklären der situation an sich kann jedoch niemand gehindert werden.

kunden mitnehmen: das dürfte tatsächlich schwierig werden, dagegen vorgehen zu wollen. deshalb stand wohl auch das konkurrenzverbot im (nicht mehr bestehenden) arbeitsvertrag.
grundsätzlich ist es der kunde, der die freie wahl hat, zu welchem lieferanten er/sie geht. gegenmassnahme könnten da wohl nur eine massive und wirksame werbemassnahme und natürlich ein topservice im salon sein.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
ach ja....
gegen "mitgenommene kundendaten" gibt's ein probates mittel: nennt sich strafanzeige wegen diebstahl mit antrag auf sofortige hausdurchsuchung und beschlagnahme.

... und wenn dann dummerweise ein reporter eines blättchens mit grossen buchstaben ausgerechnet dann da rumlungert...

auch das hats mit und ohne reporter schon gegeben.
briki
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.06.2004
Beiträge: 234
Danke angelface für deine Auskunft!
Dass sie ihren Kundenstamm mitnimmt war klar, das ist ja auch normal bei diesem Beruf. Dass sie aber den Kunden, die vielleicht geblieben wären, ihre alte Arbeitgeberin madig macht, finde ich nicht richtig.

Ich versuche mal ein paar Worte zu formulieren in dem Sinn wie du unten geschrieben hast. Dann kann sie das dem Rechtsanwalt vorlegen um dann in ihrem Geschäft zu informieren. Topservice wäre ihr Anspruch, ich hoffe, es gelingt icon_wink.gif, ich selber kann nicht klagen. Und für die Werbung bin ja dann wohl ich zuständig.

Meine Kollegin wollte aufgeben und nichts mehr machen, nach vorne schauen, um ihre eigenen Nerven zu schonen. Ich war die, die gefunden hat, dass das doch nicht geht.
Gelöschter Benutzer
Damit Deiner Kollegin die Kunden nicht "davonlaufen", könnte sie doch grad jetzt auf Weihnachten eine besondere Aktion machen.

Sie könnte doch allen ihren guten Kunden einen Bon oder sowas schicken, z.B.:

Im nächsten Jahr 5 mal Haareschneiden, das 6. Mal ist dann gratis!

Mit sowas bleiben sicher ein paar Kunden mehr, und auch wenn sie ein 6. Mal gratis Haarschneiden muss, sie macht es wenigstens für sich und ihren Laden, und das Geld wird ihr nicht mehr von ihrer ehemaligen sehr unanständigen Arbeitnehmerin gestohlen!!
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
@briki
Haben die Angestellten deiner Kollegin keine Klausel im Arbeitsvertrag betreffend Distanz nach dem auflösen des Arbeitsvertrages und "mitnehmen" von Kunden? Aber auch ich frage mich wie es möglich ist über eine so lange Zeit soviel Geld nich korrekt abzurechnen, irgend welche Belege müssen ja schon nur für die steuern vorhanden sein.