
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
die sache mit dem konkurrenzverbot ist nicht so einfach.
es kann zum beispiel nicht durchgesetzt werden, dass eine mitarbeiterin innerhalb eines gewissen kreises nicht bei einem mitbewerber auf dem selben beruf weiterarbeiten darf. dies daher, weil ihr damit die existenzgrundlage entzogen oder zumindest massiv eingeschränkt würde.
wenn die art, die tätigkeit der arbeit sehr kundenbezogen ist, also das verhältnis zwischen arbeitnehmer und kunde aussachlaggebender ist, wie das verhältnis arbeitgeber zu kunde, kann nicht mal verhindert werden, dass ein mitarbeiter "seine" kunden mitnimmt, abwirbt, sei es in einen drittbetrieb oder in einen eigenen. wobei beim abwerben schon gewisse vorgaben einzhalten sind. so ist es zwar verboten, kundenkareien und -daten in papier oder elektronischer form mitzunehmen und zu verwenden, aber aus der erinnerung heraus dürfen sie genutzt werden.
es kann zum beispiel nicht durchgesetzt werden, dass eine mitarbeiterin innerhalb eines gewissen kreises nicht bei einem mitbewerber auf dem selben beruf weiterarbeiten darf. dies daher, weil ihr damit die existenzgrundlage entzogen oder zumindest massiv eingeschränkt würde.
wenn die art, die tätigkeit der arbeit sehr kundenbezogen ist, also das verhältnis zwischen arbeitnehmer und kunde aussachlaggebender ist, wie das verhältnis arbeitgeber zu kunde, kann nicht mal verhindert werden, dass ein mitarbeiter "seine" kunden mitnimmt, abwirbt, sei es in einen drittbetrieb oder in einen eigenen. wobei beim abwerben schon gewisse vorgaben einzhalten sind. so ist es zwar verboten, kundenkareien und -daten in papier oder elektronischer form mitzunehmen und zu verwenden, aber aus der erinnerung heraus dürfen sie genutzt werden.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.