Nachnahmezahung verloren gegangen?

Tagesmamma
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
Ich hab in Deutschland etwas bestellt das auch per Nachnahme im November geliefert wurde. Sprich ich musste die Lieferung bei der Post bazahlen und habe dann die Ware gleich erhalten.
Nun behauptet der Lieferant er habe kein Geld erhalten und hat mich gemahnt.
Dummerweise (jaja ich weiss total dämlich) aber wer rechnet schon damit das bei einer Nachnahmezahlung so was kommt, hab ich den Belegt von der post nicht behalten. Kann die Post das in ihrem System noch ausfindig machen wenn ich weiss wann und wo ich bezahlt habe und das ohne den Beleg? oder hab ich jetzt einfach "geschissen" und muss nochmals bezahlen?
Bitte keine belehrungen darüber das man Quittungen immer aufbewahrt das weiss ich selber, eigentlich.....

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tessa
Dabei seit: 13.06.2004
Beiträge: 34
Hallo,

da ER es versendet hat soll ER einen such Auftrag machen (Kostenpflichtig)....und wenn du ja nicht bezahlt hättest, hättest du es auch gar nicht ausgehändigt bekommen...Dieser Lieferant versucht es...nicht gefallen lassen.
WinniePooh
Dabei seit: 28.01.2003
Beiträge: 861
Würde auch mitteilen dass Du die nachnahme bezahlt hast und wenn er das geld von der Post nicht erhalten hat (was wohl nicht der Fall sein wird) müsse er das selber bei der Post anfragen. Du hast Deinen Beitrag geleistet sonst hättest Du gar kein Packet erhalten.
Gelöschter Benutzer
ich hatte mal vor mehreren Jahren etwas verkauft per Nachnahme in der CH. Da es länger dauerte, hab ich mehrmals bei der Post nachgefragt.

Man teilte mir irgendwann mit, dass das Paket als "zugestellt" eingestuft sei.
... hm .... dachte ich, dann würden die 400 Fr ja bestimmt auch mal kommen ........ so dachte ich, es kam aber nix.
So reklamierte ich am Schalter .....

nach ca 2 Monaten erhielt ich das Geld mit der Erklärung, dass sich der Pöstler wohl einen Zustupf für sein Privatkässeli gönnte.... gönnen wollte....

ob wahr oder nicht, war mir dann egal, sobald ich mein Geld hatte.

ist das rechtlich möglich, dass bei Versand mit Nachnahme der Absender direkt mahnen kann ??....... tönt für mich komisch
Tagesmamma
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
Da ich direkt am postschalter bezahlt habe kommt das mit dem pöstler wohl eher nicht in Frage . Hmm keine Ahnung ob er das rechtlich darf, werde morgen aber sicher mal Tür post gehen und Nachfragen. Nervt mich unglaublich, hab ja nix gegen solche Geschäftspraktiken aber dann auch noch so frech sein und mahnen. Istmut Garantie das letztemal das ich da was bestellt habe

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Niki-Tiki
Dabei seit: 10.11.2005
Beiträge: 183
Google mal nach dem Lieferanten. - Falls es seine Masche ist, wirst Du bestimmt fündig.
Minki
Dabei seit: 04.02.2004
Beiträge: 303
Eine NN darf gar nicht rausgegeben werden ohne das Bezahlt wurde. Also ist das alleine schon einen Beweis das du Bezahlt hast. Hast du per Zufall noch die Schachtel vom Paket? Vielleicht hat der Verkäufer ja selber den NN Beleg falsch ausgefüllt und deshalb das Geld nicht erhalten, aber das ist sein Problem.

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Tagesmamma
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
Poa glaubt man ja nicht, da krieg ich auch noch eine saufrech Mail von denen, sie hätten das Geld jetzt gefunden, aber wir seien schuld daran das sie es nicht verbuchen hätten können. Wir hätten bei bezahlung die Falsche Kundennummer angegeben, ausserdem hätten wir in SFR bezahlt und nicht in Euro. und dann hätten wir auch noch die falsche Adresse angegeben.
Ja hallo? der Postbote wollte SFr und Kundennummer hab ich gar keine angegeben da ja der Lieferant diesen Wisch ausgefüllt hat. Und auch die adresse war ja auf diesem Wisch bereits drauf.
Ohman fehler machen und dann nicht mal dazu stehen können

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goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Wow das ist ziemlich dreist, ich würd gar nix mehr zurück schreiben, das Email aber noch behalten, für alle Fälle.