
Happy Teacher
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 04.09.2009
Beiträge: 440
Rein hypothetisch:
Frau heißt ledig Jurt. Heiratet einen Herrn Meier und nimmt dann seinen Namen an, heißt also fortan Meier-Jurt.
Nach der Scheidung behält sie seinen Namen der zwei Kinder wegen, also immer noch Meier-Jurt.
Nun heiratet sie ein zweites Mal. Und zwar den Herrn Bucher. Dass die Kinder weiterhin Meier heissen, ist klar. Aber wie heißt die Frau nach der Hochzeit?
Frau Bucher-Meier-Jurt?
Frau Bucher-Meier?
Frau Bucher-Jurt?
Frau Meier-Bucher-Jurt?
Oder?
Kann die Frau wählen, welchen Namen sie dann gebrauchen möchte?
Ich danke für alle Antworten!
Frau heißt ledig Jurt. Heiratet einen Herrn Meier und nimmt dann seinen Namen an, heißt also fortan Meier-Jurt.
Nach der Scheidung behält sie seinen Namen der zwei Kinder wegen, also immer noch Meier-Jurt.
Nun heiratet sie ein zweites Mal. Und zwar den Herrn Bucher. Dass die Kinder weiterhin Meier heissen, ist klar. Aber wie heißt die Frau nach der Hochzeit?
Frau Bucher-Meier-Jurt?
Frau Bucher-Meier?
Frau Bucher-Jurt?
Frau Meier-Bucher-Jurt?
Oder?
Kann die Frau wählen, welchen Namen sie dann gebrauchen möchte?
Ich danke für alle Antworten!
Lächle, und die Welt lächelt zurück.