Nachnamen in zweiter Ehe - wer kennt sich aus?

*Plüsch*
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Ich habe mich vor der Heirat ausführlich informiert, da ich den "Meier" unbedingt weg haben wollte.
Rechtlich ist es ja so, dass es den Allianznamen (-Jurt) gar nicht gibt. Das ist ein Überbleibsel aus früheren Zeiten, wo man so deutlisch machen konnte, welcher Meier aus dem Dorf das nun ist. Der Allianzname ist zwar häufig angewendet aber hat keine rechtliche Grundlage.
Wenn du nun heiratest fällt der Name des Ex weg, wenn du den Namen deines neuen Mannes annimmst. Betr. Heimatort kann ich nicht mitreden, ich hatte schon nach der Scheidung die Heimatberechtigung im Heimatort meines Exmannes zurückgegeben, da ich nach der Heirat drei Heimatorte hatte und mir das mindestens einer zu viel war, das gab immer ein Durcheinander auf Ausweisen.
Unternehmen musst du nichts, das geschieht automatisch. Du kannst den "Meier" natürlich auch behalten und dich dann "Meier Bucher" nennen. Ich wollte das nicht, da ich ja nun mit einem anderen Mann zusammenlebte. Eine Option wäre höchstens noch gewesen, meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Aber drei Namen in einem Haushalt sind dann für mich doch etwas viel icon_wink.gif
Solltest du dich allerdings erneut scheiden lassen und wolltest du dann den "Bucher" nicht mehr, würdest du wieder "Meier" und nicht "Jurt" heissen.
Meine offizielle Post von der Gemeinde / dem Kanton bekomme ich nun mit "Bucher-Jurt" oder nur "Bucher". Sonst bekomme ich auch viel Post mit "Bucher-Meier", jänu.
Frag zur Sicherheit auch nochmals nach, denn wie man sieht (Pascale11 hat sich ja anscheinend auch informiert) wissen sogar die Standesämter nicht so genau, was Sache ist. Mich hat man damals auf den Kanton verwiesen, ich hatte Kontakt mit dem kantonalen Zivilstandsamt (oder wie das denn heisst)
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
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*Plüsch*:
wegen dem heimatort vom ex, wie kann man den abgeben? bei mir hies es, das gehe nicht. möchte den nähmlich auch weg haben, da ich zu dem ort überhaupt keine beziehung habe.
Barcley
Dabei seit: 01.09.2002
Beiträge: 606
Me too, das stimmt so ganz klar nicht. Wenn ich Meier behalte, kann ich Meier auch nach der zweiten Hochzeit behalten. Ich würde dann - behielte ich den Namen Meier nach der zweiten Heirat, hiesse ich Meier Müller-Jurt. Näme ich seinen an, dann hiesse ich aber Müller-Jurt.

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Gelöschter Benutzer
Oje- ist das nicht ein rechtes "Chrüsimüsi"? Keine(r) weiss, was wie wo..
Deshalb bin ich sehr dafür, dass Menschen- ob ledig, verheiratet, getrennt, geschieden oder wiederverheiratet einfach von Anfang an ihren Namen behalten (allenfalls den Familiennamen hintenanstellen). So wäre es klar. Und ja, der Allianzname hat keine rechtliche Grundlage.
Zu deiner Frage: ich bin ebenfalls der Meinung, Jurt fällt weg- dann um bei Jurt zu bleiben (oder wieder dazuzukommen) hätte diese Frau bis ein Jahr nach der Scheidung dies beantragen müssen. Das hat sie nicht getan. Was soll eine neue Heirat daran ändern?

Also: Meier Bucher
oder: Bucher

(und eben: Allianznamen sind nicht rechtens)
maxima
Dabei seit: 16.02.2004
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@me too doch das darf man. ich bin zum 2. mal verh. habe nach der ersten scheidung den namen meines ex-mannes (wegen der kinder behalten) bei der 2. heirat (nach ca. 10 jahren) wollte ich dann nicht nochmals einen namenswechsel und habe auch da den namen von meinem ex. behalten und der meines 2. mannes steht einfach ohne bindestrich hinten, also einen doppelnamen. die kinder aus 2. ehre heissen so wie mein 2. mann. das war so alles kein problem und ich würde es auch wieder so machen.

ich persönlich wollte auch nach der 2. heirat nicht einfach dass die kinder aus der ersten ehe dann anders heissen müssen als ich. nun ist es so das keiner mit seinem namen alleine ist, die grossen heissen so wie ich und die kleinen so wie ihr papa (mein jetztiger mann)
*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
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@nanny72
Ich habe beide Gemeinden angeschrieben (Gemeinde 3 vernachlässigte ich) und musste beim Heimatort des Ex eine schriftliche Bestätigung meines Heimatortes vorlegen, in der Stand, dass ich da wirklich heimatberechtigt bin. Dazu habe ich ein begründetest Gesuch geschrieben, warum ich zukünftig auf die Heimatberechtigung verzichten möchte (habe keinen Bezug zum Ort und lebe zudem zwei Gemeinden von meiner jetzigen Heimatgemeinde entfernt.) Das Ganze hat natürlich gekostet (weiss nicht mehr, je 100.- ungefähr), wurde dem Gemeinderat vorgelegt und gut geheissen.
Happy Teacher
ThemenerstellerIn
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Sehr interessant, die vielen Antworten und Meinungen!

Und noch eine Frage:
Wenn der Exmann von Frau Meier-Jurt einverstanden wäre, dürften dann auch die Kinder den Namen Bucher annehmen oder ginge das nur, wenn Herr Bucher die Kinder adoptieren würde? icon_wink.gif

Lächle, und die Welt lächelt zurück.
*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Ich hatte zwar auch noch telefonischen Kontakt, per Mail erhielt ich vor drei Jhren folgendes Schreiben:
"Gerne teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen gewünschte Namensführung nach der Heirat ohne weitere Gesuche möglich ist. (Bucher-Jurt) Wenn Sie den Namen des Mannes bei einer Heirat annehmen, verlieren Sie den vor der Heirat geführten Namen (=Meier). Der Allianzname (geborene Jurt) verlieren Sie nie. Für nähere und ausführlichere Auskünfte bitte ich Sie, mit dem Zivilstandsamt telefonisch Kontakt aufzunehmen, wo die zivile Trauung durchgeführt wird."
*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
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@Hoppsala:
Ganz genau weiss ich es nicht mehr. Aber erstens besteht eine Art Wartefrist nach der Heirat. (Zwei Jahre oder sogar mehr, müsstest nachlesen). Die Kinder müssten, neben dem leiblichen Vater, einverstanden sein.Wie es dann mit Alimenten aussieht weiss ich nicht. Meine Überlegung war einfach: Die Kinder heissen Hanni und Nanni Meier und können nichts dafür, dass ich nun den Herrn Bucher heirate. Es reicht, wenn ich schon wieder den Namen wechsle. Schliesslich haben sie mit dem Typen ja nichts zu tun, sie haben einen Vater!
Zweitens: Was ist, wenn die Ehe auch in die Binsen geht (bin halt ein gebranntes Kind...)? Ich kann dann zurück zu meinem Mädchennamen, hiesse halt dann Jurt. Und die Kinder? Die trügen dann den Namen eines Mannes, mit dem sie nichts mehr zu tun hätten.
Weisst du, zwei Namen in einer Familie sind normal. Ab und zu bin ich halt noch Frau Meier (vor allem im Bereich Schule und Ausbildung), macht ja nichts, ich höre nach wie vor auf diesen Namen. Am Telefon sind wir alle vier es gewohnt, dass man etwas nachhelfen muss, wenn das Gegenüber eine Kunstpause einlegt. Denn dann ist fast sicher, dass sie nicht Meier sondern Bucher am Hörer erwartet haben, oder umgekehrt. Dann hilft man halt icon_wink.gif
Gelöschter Benutzer
bucher-jurt oder jurt-bucher.

so kenne ich es zumindest bei vielen bekannten.