*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Ich habe mich vor der Heirat ausführlich informiert, da ich den "Meier" unbedingt weg haben wollte.
Rechtlich ist es ja so, dass es den Allianznamen (-Jurt) gar nicht gibt. Das ist ein Überbleibsel aus früheren Zeiten, wo man so deutlisch machen konnte, welcher Meier aus dem Dorf das nun ist. Der Allianzname ist zwar häufig angewendet aber hat keine rechtliche Grundlage.
Wenn du nun heiratest fällt der Name des Ex weg, wenn du den Namen deines neuen Mannes annimmst. Betr. Heimatort kann ich nicht mitreden, ich hatte schon nach der Scheidung die Heimatberechtigung im Heimatort meines Exmannes zurückgegeben, da ich nach der Heirat drei Heimatorte hatte und mir das mindestens einer zu viel war, das gab immer ein Durcheinander auf Ausweisen.
Unternehmen musst du nichts, das geschieht automatisch. Du kannst den "Meier" natürlich auch behalten und dich dann "Meier Bucher" nennen. Ich wollte das nicht, da ich ja nun mit einem anderen Mann zusammenlebte. Eine Option wäre höchstens noch gewesen, meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Aber drei Namen in einem Haushalt sind dann für mich doch etwas viel
Solltest du dich allerdings erneut scheiden lassen und wolltest du dann den "Bucher" nicht mehr, würdest du wieder "Meier" und nicht "Jurt" heissen.
Meine offizielle Post von der Gemeinde / dem Kanton bekomme ich nun mit "Bucher-Jurt" oder nur "Bucher". Sonst bekomme ich auch viel Post mit "Bucher-Meier", jänu.
Frag zur Sicherheit auch nochmals nach, denn wie man sieht (Pascale11 hat sich ja anscheinend auch informiert) wissen sogar die Standesämter nicht so genau, was Sache ist. Mich hat man damals auf den Kanton verwiesen, ich hatte Kontakt mit dem kantonalen Zivilstandsamt (oder wie das denn heisst)
Rechtlich ist es ja so, dass es den Allianznamen (-Jurt) gar nicht gibt. Das ist ein Überbleibsel aus früheren Zeiten, wo man so deutlisch machen konnte, welcher Meier aus dem Dorf das nun ist. Der Allianzname ist zwar häufig angewendet aber hat keine rechtliche Grundlage.
Wenn du nun heiratest fällt der Name des Ex weg, wenn du den Namen deines neuen Mannes annimmst. Betr. Heimatort kann ich nicht mitreden, ich hatte schon nach der Scheidung die Heimatberechtigung im Heimatort meines Exmannes zurückgegeben, da ich nach der Heirat drei Heimatorte hatte und mir das mindestens einer zu viel war, das gab immer ein Durcheinander auf Ausweisen.
Unternehmen musst du nichts, das geschieht automatisch. Du kannst den "Meier" natürlich auch behalten und dich dann "Meier Bucher" nennen. Ich wollte das nicht, da ich ja nun mit einem anderen Mann zusammenlebte. Eine Option wäre höchstens noch gewesen, meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Aber drei Namen in einem Haushalt sind dann für mich doch etwas viel

Solltest du dich allerdings erneut scheiden lassen und wolltest du dann den "Bucher" nicht mehr, würdest du wieder "Meier" und nicht "Jurt" heissen.
Meine offizielle Post von der Gemeinde / dem Kanton bekomme ich nun mit "Bucher-Jurt" oder nur "Bucher". Sonst bekomme ich auch viel Post mit "Bucher-Meier", jänu.
Frag zur Sicherheit auch nochmals nach, denn wie man sieht (Pascale11 hat sich ja anscheinend auch informiert) wissen sogar die Standesämter nicht so genau, was Sache ist. Mich hat man damals auf den Kanton verwiesen, ich hatte Kontakt mit dem kantonalen Zivilstandsamt (oder wie das denn heisst)