Nachnamen in zweiter Ehe - wer kennt sich aus?

Gelöschter Benutzer
laut gesetzgebung fällt der ex-nachname bei einer erneuten heirat weg und du erhältst deinen ledigen namen zurück. du bekommst also den namen von deinem neuen mann plus dein lediger name. ex-nachnamen können nie übernommen werden bei einer neuen heirat, zumindest im kanton bern nicht möglich. du kannst natürlich auch deinen ledigen namen an erster stelle stellen icon_smile.gif
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Noch lustiger wird es, wenn du einen Latino geheiratet hast. Also ich hiess (alle Namen geändert) ursprünglich Müller, mein Ex-Mann Rodriguez Lopez, Rodriguez von seinem Vater und Lopez von seiner Mutter. In seinem Land würden unsere Kinder Lopez Müller heissen. Hier geboren wird es aber kompliziert. Ich wollte meinen Namen bei der Heirat behalten, deshalb heisse ich Müller Rodriguez Lopez, geb. Müller. Im Ernst, so ist meine amtliche Anschrift bei Steuererklärungen und so. Wir wollten als Familiennamen Rodriguez, geht aber nicht, es wird nur der Doppelname des Mannes oder mein Einzelname akzeptiert. Jänu, so heisst unser Sohn ebenfalls Rodriguez Lopez und im Heimatland des Vaters fragen alle, ob seine Frau gleich heisst wie seine Mutter. Chömed er no drus?

Bei der Scheidung habe ich meinen Namen behalten, weil er auch den Namen meines Sohnes beinhaltet. Ob und was bei einer neuen Heirat wegfallen würde - keine Ahnung.
hefrmaja
Dabei seit: 16.04.2004
Beiträge: 559
hihihi, zoe, ich habe auch einen lopez rodrigez gonzales nicht endenwollende namen. ich nenne aber immer nur lopez bei einer vorstellung, sonst müsste man ja tag frau lopez rodrigez sagen. ach, und es wird noch komplizierter, weil "mein rodrigez" auch ein frauenVORname ist. so meinen die leute ich habe 2 vornamen, nämlich vreneli alvares (vornamen) rodrigez (nachname). aber es wäre vreneli (vorname) alvares rodrigez (nachnamen). chunn no öpper drus? ach ja, die namen wurden aus datenschutzgründen geändert, hihihih
likoerli
Dabei seit: 27.02.2010
Beiträge: 55
@ Hoppsala

ich kann dir von mri erzähen, bin auch gescheiden und wieder verheiratet.

Habe wegen den Kindern auch den Namen meines Ex-Mannes behalten.

Als ich wieder geheiratet habe habe ich den Namen meines jetztigen Mannes angenommen und meinen ledigen Namen bekommen. Also nach deinem Beispiel: Bucher-Jurt

Die Kinder können momentan den Namen Bucher nicht annehmen. Du musst 5 Jahre verheiratet sein und dann mus dein Ex das bewilligen, aber in der heutigen Zeit mir den vielen Patchworkfamilien, wird es fast nciht mehr bewilligt von den Gemeinden, dass die Kinder den Namen wechseln, da haben sie 8 Jahre Meier geheissen und plötzlich sollen sie bucher heissen.

Das mit dem Namen wechseln für die Kinder würde ich mir nochmals überlegen. Meine Kinder aus 1. Ehe haben den Namen des Ex-Mannes.

Wünsche dir viel Glück bei deinen plänen und der Planung der Hochzeit