was denkst denn du dazu, flup? habe ich denn den text so falsch verstanden? ich sehe nämlich keine diskriminierung, im gegenteil: der vater wollte seinen kindern aus erster ehe die alimente streichen, kam damit aber nicht durch. naja, die konkreten zahlen lassen durchblicken, dass eh kaum genug geld für eine familie allein da ist... ich frage mich da eher, wieso ein mensch, der eh zu wenig geld hat, noch mehr kinder macht. einfach die zuerst eingegangene verpflichtung abschütteln versuchen und eine neue verpflichtung eingehen, der man auch kaum nachkommen kann, kanns doch nicht sein...
ich füge den text aus dem link noch ein.
Das Bundesgericht verweigerte einem Vater deshalb die Streichung der Alimente für seine drei Kinder aus erster Ehe.
Konkret verfügte der Vater über ein Monatseinkommen von 3348 Franken. Laut Amts- und Obergericht deckte das zusammen mit einem erzielbaren Erwerb der Ehefrau von 1000 Franken gerade das Existenzminimum der jetzigen Familie. Damit bleibe kein Geld für Alimente an den Nachwuchs aus erster Ehe.
Das Bundesgericht bestätigte, dass dem Vater sein betreibungsrechtliches Existenzminimum zu belassen ist. Wenn das Einkommen darunterliegt, sind keine Kinderalimente zu zahlen.
Die Vorinstanzen hätten ihr Urteil aber zu Unrecht auf das Existenzminimum der gesamten jetzigen Familie abgestellt. Richtig dürften nur der betreibungsrechtliche Grundbetrag und die Wohnkosten für eine Person sowie unumgängliche Berufsauslagen und Kosten für die Krankenkasse des Vaters berücksichtigt werden. Ergibt sich nach dieser strengeren Berechnung ein Überschuss zwischen Existenzminimum und Einkommen, ist dieser gerecht unter alle Kinder zu verteilen.
Bundesgericht, Urteil vom 30. November 2010 (5A_272/2010