@ crea
Du, ich will keines Falls irgendwie rechthaberisch sein. Ich sag echt bloss, was mir der Post-Kundendienst auf Anfrage im Rahmen des Strafverfahrens mitteilte und wie es bei uns läuft. Der Post-Kundendienst hat überhaupt nichts über die Grösse des Paketes gesagt - einfach, dass Pakete immer dem Empfänger übergeben werden müssen. Wo steht denn, dass das nur für die grossen Pakete gilt? Steht das überhaupt irgendwo in einem Reglement, oder wird das einfach so gehandhabt? Das Paket im Strafverfahren meiner Frau gegen die Dame im Waadtland war grösser, als es im Milchkasten Platz gehabt hätte.
Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung