Was Me too geschrieben hat, ist korrekt. Alles andere würde als Fahrerflucht taxiert. Pech für den, welcher dann zu viel getrunken hat. Zumindest in der Schweiz gilt dies. Könnt es ja mal googlen.
Bei der Zurich Versicherung gibt es eine Versicherung, welche einen Teil durch unbekannte Dritte verursachte Schäden abdeckt. Damit Du dort einen Schaden anmelden kannst, musst Du einen Rapport der Polizei haben. Wenn ich noch richtig informiert bin, musst Du einen Selbstbehalt von Fr. 1'000.00 selber tragen. Diese Versicherung wird von allen Versicherer mitgetragen. Dies heisst für Dich, dass Du nicht bei der Zurich versichert sein musst.
Seit nett zu euren Kindern; denn sie suchen euch das Altersheim aus.